Mitarbeiter einstellen Kleingewerbe.?

4 Antworten

Zu einen gibt es kein Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicxht.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das betrifft nur die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ keine Umsatzsteuer angerechnet wird.

Und laut deinen Angaben machst du im Jahr 70.000€ umsdatz.

Somit kann die Kleinunternehmerreglung ncht mehr greifen und du wirsdt Regelbesteuert.

Das bedeutet für dich, dass du die MwST auf den Rechnungen extra ausweisen musst und deine vereinnamte MwST an das Finazamt abzüglich deiner verausgaben MwST, weiterleiten musst.

Soviel dazu.

Was den Mitarbeiter anbelangt, so hast du alle Gesetze, Vorgaben und Auflagen zuerfüllen.

Dir jetzt alles auf zuzählen sprengt den Rahmen von GF.

Nur einige hinweise was du alles machen musst: beim Arbeitsamt, eim Arbeitgeberservice, dir eine Betriebsnummer ausstellen lassen. Du musst für den MItarbeiter Beiträge zur BG leisten. Du musst den Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse und dem Finazamt anmelden.

Du brauchst unbedingt eine Betriebshftpflicht und eine Betreibsrechtschutzversicherung.

Mein Tipp: suche dir einen Steuerberater und einen Gründercoach.

Sonst wird das nix.

Das ist ein ziemlich großes Thema. Bei der Einstellung gibt es ziemlich viel zu beachten.

Es kommt vor allem darauf an, ob Sie normale Arbeiter oder Minijobber einstellen wollen? Mir Minijobber gelten besondere Regeln.

Genauso sieht es aus, wenn Sie jemanden einstellen wollen, der den Mindestlohn bezieht. Da müssen Sie sich zuerst mal schlau machen, wie hoch der Mindestlohn in Ihrer Branche ist.

Sowohl beim Minijobber, als auch beim Arbeitnehmer mit Mindestlohn muss man vor allem bei der Dokumentation seiner Daten acht geben. Zum Beispiel müssen Sie seine Arbeitszeit minutengenau erfassen und richtig dokumentieren. Meist sind Stundenzettel da recht unzureichend.

Ein Arbeitsvertrag braucht man ebenfalls. Das ist sozusagen die Basis.

Dann wäre da noch das Thema Azubi. Sie dürften nur jemanden Ausbilden, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen.

Sie sehen also, dass da ziemlich viel dazugehört.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Krypto1357 
Fragesteller
 21.08.2018, 19:28

Also Bücher Blättern :D

ManniKunze  22.08.2018, 10:20
@Krypto1357

Nicht zwangsweise. Es gibt viele Artikel im Netz bei denen man Schritt für Schritt durchgehen kann. Ein ganzes Buch muss man dazu nicht lesen. Hier ein Beispiel, in dem es darum geht wie man ein Ausbildungsbetrieb wird. https://goo.gl/2uWaEG

Bin keine Epxterin aber ist ein Kleingewerbe bei so viel Umsatz nicht schon raus aus der kleinunternehmerregelung`? Ich würde deinen steuerberater hier befragen oder ein finanzfachforum bzw eines für unternehmer. Hier sind wohl eher nicht so viele davon unterwegs ;)

Aren89  21.08.2018, 01:17

Ja ist es im ersten Jahr (Gründungsjahr) darf es 17,500 Umsatz machen und danach pro Jahr 50,000 damit ist er bei 70,000 raus aus der Regel 🤷🏻‍♂️

Krypto1357 
Fragesteller
 21.08.2018, 02:39

Bin noch im ersten Jahr. Also das es so bummt habe ich selber nicht erwartet. Würde trotzdem gerne jemand einstellen

Griesuh  21.08.2018, 19:45
@Krypto1357

Tja, dann wird das in 2019 nicht mehr mit § 19 UstG. Du wirst dann Regelbesteuert.

Krypto1357 
Fragesteller
 22.08.2018, 01:41
@Griesuh

Okay wenn es weiter so läuft soll es mir Recht sein

Krypto1357 
Fragesteller
 22.08.2018, 01:42
@Krypto1357

Aber eine Antwort habe ich immer noch net bekommen von euch. Nur gemeckere und so weiter

Wenn du die Mittel hast, um die Leute zu bezahlen, kannst du Hunderte von MA einstellen.

PS: Es gibt kein Kleingewerbe!

Krypto1357 
Fragesteller
 22.08.2018, 01:42

OK danke