Haftungsausschluss Parken auf Privatgrundstück

2 Antworten

Sorry. Dein popeliges Schild setzt weder die StVO noch das BGB oder das StGB außer Kraft. Du kannst dich entscheiden wie du willst...aber wenn der Kollege einen glaubhaften Kostenvoranschlag beibringt dann wirst du so zahlen wie das Gericht entscheidet.

Außerdem: Dein Kollege hat doch den Unfall verursacht...er muss sämtliche Schäden ersetzen, inklusive ggf. Selbstbeteiligung und Rückstufung.

Modem1  22.09.2014, 21:17

So ist es! Ich habe mit dem Auto meines Freundes einen Unfall gemacht. Da mußte ich dafür einstehen.

Was sagt dein Kollege dazu,schließlich hat er das Fahrzeug gestreift?