Auto Totalschaden, kann ich es zurückgeben?
Hallo liebe Community!
Vor drei Wochen habe ich ein Auto von einer Privatperson gekauft. Ich habe mir das Auto angeschaut und bin eine Proberunde gefahren. Im Kaufvertrag haben wir beschlossen, dass ich das Auto mit neuem Pickerl erhalte. Wenige Tage später stand das Auto dann vor meiner Tür und ich wollte damit normal fahren.
Nach zwei bis drei Tagen, in denen ich relativ zügig gefahren bin, ist mir aufgefallen, dass das Auto bei Belastung (z.B. nicht besonders steile Anhöhe) lahm ist (wenn man nicht Vollgas gibt) und bei 240 PS ist das eher ungewöhnlich. Ich habe noch ein zweites Auto mit circa 300 PS und mir ist klar, dass da ein Unterschied ist, aber für normal nicht so extrem wie in meinem Fall.
Außerdem hört man die Gelenke schlagen, wenn man über Kanaldeckel oder ähnliches fährt. Bei ungefähr 1300 Umdrehungen springt der Tourenzähler um ca 200-300 Touren und man hört, dass das Auto keine Kraft hat. Vom Boden her fühlt man manchmal, wie das Auto "gräbt" (bin mir nicht sicher wie ich das beschreiben soll).
Dann habe ich selbst Fehler ausgelesen und mir wurden alle sechs Glühkerzen und der Kraftstofffilter angezeigt. Habe mir das Auto dann beim ÖAMTC überprüfen lassen und dieser ist zum gleichen Ergebnis gekommen. Anbei möchte ich erwähnen, dass die Temperatur von den Abgasen bei mehr als 900 Grad liegt.
Kraftstofffilter getauscht, Probleme weiterhin da.
Der Verkäufer hat sich circa eine Woche lang nach dem Kauf noch gemeldet, wollte sich das ansehen und meinte es komme von der Tuning-Software und es würde schnell gelöst sein. Danach habe ich von ihm nichts mehr gehört. Er reagiert weder auf meine Anrufe, noch auf Nachrichten.
Diese Woche habe ich das Auto von einem BMW Spezialisten anschauen lassen und ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich sagen soll. Hier sind alle Mängel: Bremse hinten steckt, Spurgelenke zu tauschen, Verteilergetriebe kaputt, Traggelenke, Öl-Verlust, Motorlagerung zu reparieren, kaputtes Xenon (stellt Höhe normal selbst ein), Partikelfilter abgeschalten?, AGR-Ventil Fehler und es fehlen drei Steuergeräte. Abgesehen davon soll auch der Kilometerstand nicht stimmen.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage wie bekommt man so ein Pickerl? Heute war ich in der Werkstatt, die das Pickerl ausgestellt hat und der Mechaniker hat sich für das mit den Gelenken entschuldigt und würde diese auf seine Kosten austauschen. Den Verkäufer habe ich heute auch versucht anzutreffen (war bei seinen Adressen), allerdings habe ich nur seine Freunde getroffen, die meinten, dass er nicht kommen würde und er schriftlich abgesichert wäre. Habe nämlich gesagt, dass ich damit zum Anwalt gehen werde.
Ich habe am Montag einen Termin beim Anwalt, möchte trotzdem fragen, ob schon mal jemand ähnliches erlebt hat und was ihr in meiner Situation machen würdet.
Wichtig: Garantie und Gewährleistung hat er beim Kauf nicht ausgeschlossen. Wurde auch nicht als Bastlerauto verkauft.
4 Antworten
Normalerweise enthalten Verträge beim privaten Verkauf von Fahrzeugen eine Klausel, die die Gewährleistung ausschließt. Wenn die nicht drin steht, hast du auf das Auto Gewährleistung und das bedeutet, dass der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Ist diese nicht möglich oder nicht sinnvoll, ist auch ein Rückabwickeln des Kaufvertrages möglich.
Also:
1. Klären, ob das Problem unter die Gewährleistung fällt
2. Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern
Nur wenn die Nacherfüllung nicht möglich, nicht sinnvoll oder bei mehrmaligen Versuchen nicht erfolgreich ist, hast du ein Recht das Fahrzeug zurückzugeben.
Ist absehbar, dass die Reparaturen für den Verkäufer erhebliche Kosten verursachen werden, kannst du es natürlich auch von dir aus sofort anbieten.
Eine Garantie kann man nie ausschliessen. Die kann man nur freiwillig geben.
Eine Gewährleistung besteht, sofern sie nicht ausgeschlossen wurde. Allerdings handelt es sich hier anscheinend im Mängel, die laut Kaufvertrag nicht hätten vorhanden sein dürfen? Leider hast du nicht verraten, welche Eigenschaften das Auto laut Kaufvertrag haben müßte?
Dann kannst du alle anderen Mängel auch nicht reklamieren.
Garantiert er den Kilometerstand, oder die angezeigte Laufleistung?
Den braucht man nicht zu garantieren, der steht ja für Jeden sichtbar im Kilometerzähler.
Du hast wohl Pech gehabt. Dein Anwalt wird dir das am Montag genauer erklären.
Trotzdem danke für die Infos.
Bist du sicher, dass du jetzt auch noch viel Geld in einen Anwalt investieren willst? Je nach Kaufpreis lohnt sich das doch gar nicht.
Ich habe einen Rechtsschutz, deswegen möchte ich es versuchen.
Trotzdem wirst du wohl dein Geld nicht wiedersehen.
Das mit der Garantie wusste ich nicht, danke. Bei meinem Kaufvertrag sind Garantie und Gewährleistung nämlich ein Punkt.
Laut Kaufvertrag garantiert er den Kilometerstand, aber dieser stimmt nicht. Von den anderen Dingen ist keine Rede.