Vorschrift die bestimmte Dachziegel verbietet? Gibt es das?

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Äußere Gestaltungselemente können je nach örtlicher Satzung respektive gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes einer Genehmigungspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Details der Fassaden- oder Dachgestaltung. Insbesondere in geschlossenen Ortschaften mit einem einheitlichen Gesamtbild dürfen in vielen Fällen keine deutlich vom ortsüblichen Standard abweichenden Farben bei den Dachziegeln ausgebracht werden. Bei historischen Ortsbildern oder Straßenzügen, die evtl. Ensembleschutz unterliegen, ist sogar die Form und Herstellungsweise der Dachziegel teilweise strikt reglementiert (von dr Farbe ganz zu schweigen).. In jedem Fall empfiehlt sich hier vor allen weiteren Schritten eine verbindliche Auskunft (gebührenpflichtig) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzuholen. Das dürfte - bei kreisfreien Städten oder größeren Gemeinden - die Bauabteilung respektive das Bauamt der Stadt sein, ansonsten die Bauabteilung des Landratsamtes.

Ja, das ist richtig. Die Bauordnung schreibt nicht nur vor, welche Farbe Dachziegel haben müssen, sondern auch, wie ein Haus auf einem Grundstück gebaut werden darf. Neben anderen Dingen, die die Gestaltung betreffen.

Das Bauamt deiner Stadt wird dir da genaue Auskünfte geben. Einfach mal anrufen und nachfragen :-)

wie DER EINZELNE seine die farbe oder beschaffenheit seines daches haben möchte, ist DANN uninteressant, wenn das haus zu einem "ensemble" von häusern oder dächern gehört: eine insgesamt mittelalterliche stadt, bestehend aus fachwerkhäusern, die womöglich damit fremdenverkehr betreibt und deren gesamtanblick von einem erhöhten aussichtspunkt besichtigt werden kann, "verträgt" nunmal keine blauen oder oder schwarzen plastikziegel, die zwar vermutlich länger haltbar sind, als die alten rötlichen tonziegel. das gleiche gilt natürlich für gegenden, in denen die häuser traditionell mit schiefer- oder sandsteinplatten gedeckt sind. was nun in den einzelnen gemeinden gilt, ergibt sich aus deren satzung, die zumindest durch die kommunalwahlen mitbestimmt werden kann.

So dachte Ich eigentlich auch immer, als Kind wollte ich auch immer Blaue Dachziegel haben, doch meine Eltern haben mir erklärt, "dass sich das Haus mit Dach in dass gesamt Bild der Straße einfügen muss" oder so ähnlich, und man da erst eine Genehmigung benötigt von der Stadt oder vom Bauamt. Ich persönlich finde Blau doch noch Ok, erst wenn jemand z.B. mit giftgrünen Ziegeln kommt und knall Pinker Fassade, würde Ich es verbieten

Hallo.

Ja, so was gibt es. Haben wir in der Gemeinde auch, aber ich glaube das wissen nicht mal alle Mitarbeiter.

Hier geht das etwa so, wenn es keinem stört, und kein Schachbrettmuster ist, sagt keiner was.

Es sollte sich jedoch in Traufenhöhe usw. anpassen. Hier sind diese Änderungssatzungen nicht Vorschrift, sonst schreib da mit rein, da fällt es meist nicht auch auf.

Ich kann mich an einen Vorfall erinnern, da hatte einer grasgrüne Fensterahmen eingebaut. Die sind auch heute so gut ich weis noch drin.

Mit Gruß

Bley 1914