Auto Reifen unter 4mm Tiefe wer kriegt die Strafe?

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In Deutschland gilt die mindest Profil tiefe von 1,6mm bei Winter und Sommer Reifen.

Bei Winterreifen wird eine mindestife von 4mm empfohlen.aber bis 1,6mm erlaubt.

Wen der Winterreifen auf winterlichen Verhältnisse gefahren werden ,die unter 4mm sind,dann könnten die Reifen nicht mehr als Winterreifen angesehen werden.

Und bei trockenen(kein Schnee,Eis)Verhältnisen gilt sowieso die 1,6mm von allen Pkw Reifen auch Winter Reifen.

Das heisst,er könnte höchstens eine Strafe bekommen für

(Keine Winterreifen gefahren)also nur für den Sommer Betrieb geeignete Reifen gefahren.

Die mindest profiltiefe von 1,6mm wurde eingehalten.

Fahrzeug Halter und Fahrer sind verantwortlich für den technischen Zustand des Fahrzeugs.

Ich würde auf jeden Fall wieder Spruch einlegen oder anwaltlichen Beistand zuziehen.

Sonst sich ohne zu wehren wird's teuer mit Fahrverbot.

Gruß Jürgen

TransalpTom  08.03.2016, 19:29

Die 4mm bei Winterreifen sind eine Empfehlung, keine gesetzliche Grundlage, auch unter 4mm bleibt es ein Winterreifen.

Auch wenn es technisch sinnlos ist, aber rechtlich würde man an einem Tag an dem Eis, Schnee oder Reifglätte herrscht mit neuen Sommerreifen ein Protokoll bekommen aber mit Winterreifen die auf 1,6mm Verschleißgrenze sind nicht.

Alpino6  08.03.2016, 19:43
@TransalpTom

Stimmt,muss ich dir recht geben.Aber die Versicherung könnte sich quer stellen ,mit einem Winterreifen auf schnee usw,unter 4mm.

Alles natürlich Versicherungs technisch gesehen .

Mindest Profil tiefe ist 1,6mm bei sommer und Winterreifen

Bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen wie Fahrrad Mofas usw,ist 1,0mm

Ps:wir sprechen die gleiche Sprache punkto Reifen.

Gruß Jürgen

Wird ein Fahrzeug in ein Verkehrsdelikt verwickelt, ist grundsätzlich der Fahrer für die Folgen verantwortlich. Er muss als Fahrer für die Sicherheit sorgen. VG

Er kann gar keine Strafe bekommen.

Für alle Fahrzeuge gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm, mit Ausnahme von Mofa, Klein- und Leichtkrafträdern, da sind es 1,0mm.

Auch Winterreifen haben eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm. Die 4mm sind nur eine Empfehlung.

Wenn der Polizist eine Anzeige schreibt, dann hat er keine Ahnung und geht von der Empfehlung aus, er kann aber nur einen Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Verordnung ahnden.

Dein Sohn hat also nicht gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen sondern gegeneine Empfehlung des ADAC oder sonst was. Das ist nicht verboten.

Sollte da eine Anzeige kommen, dann Widerspruch einlegen

Siehe §36 StVZO:

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen
versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen
sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend
durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird.
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4
der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit
Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von
mindestens 1 mm.

Da Dein Neffe in diesem Fall ja von der Polizei persönlich aufgegriffen und personalientechnisch als Fahrer festgestellt wurde, so trägt er selber auch die entsprechende Verantwortung für die aktuell augenscheinliche Betriebssicherheit des Fahrzeuges incl. seiner Bereifung.

Du selbst als Halter kannst aber dennoch ebenfalls mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn es Dir umständehalber hätte bekannt sein müssen, dass das FZG Mängel aufweist und Du eine Fahrt durch andere Personen anodnetest oder zuliesst wider besseren Wissens.

Das aber nur für den Fall einer kurzfistigen Verborgung des FZG Deinerseits. Wenn Du dauerhaft lediglich nur als "Halter" zwar eingetragen bist, das FZG aber ( fast ) ausschliesslich durch Deinen Neffen benutzt wird, so wäre er selbst und alleinig für den ordnungsgemässen Zustand des FZG verantwortlich.

Dein Auto..richtig?

Wer damit gefahren ist spielt absolut keine Rolle. Du hast als Halter dafür zu sorgen, daß es verkehrstauglich ist und war es dann mit DEM Profil nicht. Ergo..bist du dafür verantwortlich und bekommst den Bußgeldbescheid und zahlst!