Auto nach zwei Wochen zurückgeben?

3 Antworten

Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Es bedarf einer Fristsetzung u.a. dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Der Händler darf 3x beim gleichen Fehler nachbessern. Danach wäre eine Wandlung des Kaufvertrags möglich. Hierbei werden dir dann allerdings die gefahrenen km angerechnet.

Das ganze ist aber nicht so leicht wie es sich liest und wird im Fall der Fälle immer beim Anwalt enden

...welches Auto, welche Fehler? Manche Fehler sind auch bedienungsbedingt. Insofern keine exakte Aussage möglich...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung