Anwalt nehmen , weil Händler sich weigert Auto zu reparieren

5 Antworten

Autokauf ist 3 Monate her, also Garantie.

Nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Das ist viel besser (für euch).

Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ab Kauf. D.h. der Händler muss glaubhaft machen, dass die Steuerkette zum Zeitpunkt des Kaufs in Ordnung (d.h. nicht über den üblicherweise zu erwartenden Verschleiß hinaus beschädigt) war. Anderenfalls darf er kostenlos nachbessern (d.h. den Schaden reparieren/kompensieren) bzw. den Kauf rückabwickeln.

Aber Achtung: Steuerketten sind Verschleißteile. D.h. ihr könnt besser belegen, dass die Wartungsintervalle eingehalten wurden und die Kette eben nicht hätte reißen dürfen.

Das könnt ihr dem Händler schriftlich geben. Wenn er nicht fix reagiert oder sich querstellt -> Anwalt. Den muss der Händler im Zweifel auch bezahlen. Ebenso ggf. alle Aufwendungen erstatten, die durch den Defekt noch entstanden sind.

Wie gesagt: Das alles unter der Prämisse, dass die Steuerkette korrekt gewartet war und zu diesem Zeitpunkt eindeutig nicht hätte verrecken dürfen. Das ist dann auch der einzige Wackelkandidat bei diesem Fall...

Hey danke ! Es handelt sich um einen 1er BMW E87 , und soweit ich weiss, ist die Steuerkette wartungsfrei. Der Wagen hatte vor ca. 2 Monaten angefangen, beim Start laute Rattergeräusche zu machen. Ich hatte dem das auch gesagt und der Wagen war bei denen, aber geändert hatte sich nichts. Und letzte Woche ist sie halt letzendlich gesprungen

@Skarblat

Oha. Dann haben die ja sogar den kapitalen(?) Motorschaden in Kauf genommen und sind erst recht in der Pflicht.

Es gab bei manchen Modellen wohl mal einen Serienfehler mit den Kettenspannern (Symptom: Rattern beim Anlassen...), ggf. hätte man da vorher schon tätig werden müssen!

Ich weiß nicht wieviel Kohle dadurch kaputt ist - aber ein Anwalt könnte da möglicherweise sinnvoll sein (weil in Relation dazu dann doch recht günstig).

jeder anwalt berechnet ein erstberatungshonorar - das ist allerdings im voraus verhandelbar

besser wäre es, dem verkäufer eine mängelrüge per einschreiben zu senden und eine frist für die nachbesserung zu setzen

Bei hartnäckigen Gebrauchtwagenverbrechern ggf. besser per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet ca. 20 EUR, gilt aber im Zweifel eines Rechtsstreits auch (Einschreiben nicht).

Kann u.U. wichtig werden, wegen Beweislastumkehr.

Wenn Du dich vom Anwalt beraten lässt, dann berechnet er natürlich Beratungskosten. Die sind aber nicht so sehr hoch! Anrufen und vorher nach den Kosten fragen.

Vielleicht gerätst Du auch an einen der kulant ist und vielleicht eine so kurze Beratung auch kostenlos macht.

Grundsätzlich ist, wenn man sich das leisten kann, so würde ich raten, es kein Fehler eine Rechtschutzversicherung abzuschließen!

Viel Erfolg!

Es kommt auf den Anwalt drauf an ob dieser bereits beim vortragen eines falles ein honora verlangt.

im zivilprozess bekommt man zwar im erfolgsfall schadensersatz, aber die kosten seines anwalts muss man immer selbst tragen. da lohnt sich immer eine rechtschutzversicherung, gerade als autofahrer.

aber die kosten seines anwalts muss man immer selbst tragen

ganz falsche antwort