Bastlerfahrzeug zurückgeben?

3 Antworten

Es kommt darauf an, als WAS im technischen Sinne der Verkäufer das "Bastlerfahrzeug" in der näheren Beschreibung feilgab.

Du könntest Dich dann nur auf "gesondert zugesicherte" Eigenschaften des Fahrzeugs an sich je nach Formulierung berufen. Und DAS ist bereits schwammig, wenn z.B. da nur steht : "Motor läuft".

sind eindeutig schäden dran die nicht genannt wurden (jetzt keine kratzer sonder richtig massive beschädigungen die teile unbrauchbar machen) oder wurden die einfach nicht genauer beschrieben sondern nur ähnlich wie motor defekt.
Falls starke beschädigungen vorhanden sind die nicht genannt wurden kannst du die "ware" zurückgeben.

mir wurde der wagen nur als baslterfahrzeug verkauft ..

er hat 4 Wintereifen statt 4 Alwettereifen ( einer ganz anders als die anderen und einer hat zacken).. wo der eine schon abgefahren ist und nur noch auf 2 cm fährt ! bremsbelege rechts schon fast ganz abgefahren .. spurverstellt.. Werkstatt hat gesagt der wagen wäre nicht mehr verkehrsgeeignet

@hunter8834

Deswegen ist es ein Bastlerfahrzeug zum Bastlerpreis. 

Wenn es ein "Händler" ist, muss er es zurück nehmen. Wenn es ein Privatkauf war mit "Gekauft wie gesehen" Klausel, haste pech gehabt.

es war ein Händler.. hab ihn angerufen er nimmt ihn nicht wieder zurück.. hab auch mit anwalt gedroht meinte er nur das stört ihn nicht er hat eine rechtschutzversicherung