Auto Motorschaden nach Privatkauf auf Heimfahrt

6 Antworten

Das kommt drauf an ob du arglistig getäuscht wurdest oder einfach nur Pech hattest.Der Händler muss wahrheitsgemäß bekannte Vorschäden angeben. Man steckt halt nicht drin in so einer alten Karre. Als erstes solltest du einfach mal mit dem Händler sprechen, vielleicht kommt er dir ja entgegen. Werdet ihr euch nicht einig, dann wird letztlich ein Gutachter entscheiden müssen.

ja, du hast vom privat verkauft, d. h. ohne garantie. der Händler hat dir nicht zufällig das Auto so verkauft, wäre er der Verkäufer, hätte er gewärhleistung geben müssen, also du bist reingelegt worden. versuch es rat bei einen Rechtsanwalt zu bekommen, vll. kann er den Kaufvertrag für dich rückgängig machen...

Wenn du von einem Händler gekauft hast, gilt alles, was beim Händlerkauf gilt, Ganz egal für was oder wen der den Wagen verkauft hat. Der Händler muß somit in alle Pflichten eintreten, was Gewähr angeht.

veggiebird 
Fragesteller
 16.09.2013, 18:08

aber den Kaufvertrag hab ich zwar bei dem Autohaus abgeschlossen, jedoch ist der verkäufer der Vorbesitzer

graue zone. da lässt sich wahrscheinlich nichts machen

veggiebird 
Fragesteller
 16.09.2013, 17:56

:(