Motorschaden Und Garantie vom Händler?

8 Antworten

Der händler muss dir 1 Jahr Gewehrleistung geben, wobei du nach 6 Monaten nachweisen musst das es vor dem Kauf schon war. Haftungsmangelgarneit heißt das. Kannst du das nicht hast du Pech. So einfach ist das.

Aber (!!( wenn in deinem Kaufvertrag "Ohne Garantie & Gewehrleistung" steht dann hast du volle Garantie! Den Fehler machen viele, denn das ist ein Versuch sich um alles zu drücken und das wurde schon mehrmals von Gerichten bestätigt, dass wenn solch ein Zusatz drin steht das komplett Nichtig ist und du sogar 24 Monate davon profitieren kannst.

Natürlich bleibst du auf den Kosten sitzen. Eine Garantie ist immer freiwillig und muss auch gültig vereinbart werden. Die gesetzliche Sachmangelhaftung hat sich nach 10 Monaten auch erledigt, es sei denn, du kann nachweisen, dass der Schaden vor 10 Monaten schon bekannt war. Kannst du sicher nicht und somit zahlst nur du. Weder eine Garantie noch eine Sachmangelhaftung ist eine kostenlose Reparaturversicherung.

Wie bereits mehrfach erwähnt ist Garantie immer eine freiwillige Sache die Du sehr wahrscheinlich nicht bekommen hast. Gesetzlich verpflichtet ist ein Verkäufer zu einer Sachmängelhaftung, ein geberblicher Verkäufer (Händler) kann die auch nicht ausschliessen.

Die Haftungszeit für Sachmängel ist zwar noch nicht überschritten, aber nach 6 Monaten müsste nicht mehr der Verkäufer nachweisen dass der Mangel nicht schon beim Verkauf vorlag sondern der Käufer den Nachweis erbringen dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag.

Vor 10 Monaten ist der Motor offenbar sauber gelaufen, demnach würde es äusserst schwer werden dies nachzuweisen. Wenn der Motor bereits beim Verkauf Was hatte wird selbst ein Sachverständiger dies jetzt nicht eindeutig bestätigen können.

Nun hast Du hingeschrieben dass die Kolben einzeln mit weiteren Teilen in der Ölwanne liegen. Da könnte ich mir Nichts vorstellen das vor 10 Monaten völlig unauffällig war, so lange brauchte bis es zum Schaden kam und dann nichtmal in letzter Zeit Auffälligkeiten machte.

Vielmehr scheint mir das Problem ein Nutzungsfehler zu sein, zB bei hoher Geschwindigkeit einen Gang eingelegt zu haben durch den der Motor überdrehte. Wenn dies passierte hätte der Verkäufer auch einen Tag nach dem Verkauf keine Sachmängelhaftung machen müssen. Auch Möglich dass die Steuerkette (ich nehme an der hat Eine) gerissen oder übersprungen ist, die Steuerkette ist ein Verschleissteil. Wenn Kolben in der Ölwanne liegen hätte ich nie den Fall gehabt dass dies nicht mit einer Kollision der Kolben mit den Ventilen in Zusammenhang stünde.

Ich weiss jetzt nicht woher Dein Mercedes-Händler-Freund die Erkenntnis her hat dass Dir die Kosten ersetzt werden müssen. War der lückenlos zur Inspektion in einer Mercedes-Vertragswerkstatt könnte diese 30-jährige Mobilitätsgarantie greifen die Mercedes selbst vergeben hat, aber auch nur dann und auch nur wenn der Motor nicht doch überdreht wurde (worauf ich beinahe Wetten abschliessen würde).

wuwa2000  06.08.2015, 10:23

Ich habe vor kurzem einen Mercedes beim Händler gekauft und auf die Steuerkette angesprochen, meinte er die sei absolut Wartungsfrei und ich müsse mir keine Sorgen machen, also auch kein Verschleißteil.

@Fragesteller: Vielleicht gibt es ja ein Entgegenkommen seitens Mercedes, ich habe gehört die sollen da recht kulant sein.

KnickKnack76  07.08.2015, 02:07
@wuwa2000

Eine Steuerkette ist zwar Wartungsfrei, dies sagt aber nur aus, das man bei dieser keine Wartung wie Nachspannen etc. machen muss. Trotzdem unterliegt diesem Bauteil ein Verschleiß. Und es geht früher oder später Kaputt. Es ist wie vieles andere ein Verschleißteil, das ist nunmal so. Wartungsfrei bedeutet nicht das es nie Verschleißt, oder nie Kaputt geht... 

machhehniker  07.08.2015, 04:21
@wuwa2000

Ich möchte Dir dies nun nicht wünschen, aber sollte Dir nun an genau diesem Fahrzeug die Steuerkette reissen würde der selbe Händler Dir mit einmal ganz andere Geschichten erzählen.

Mit einem Mercedes hat man tatsächlich nur sehr selten das Pech Probleme mit der Steuerkette zu haben, kann aber vorkommen und wenn es vorkommt heisst es garantiert dass dies ein Verschleissteil ist und somit von jeglicher Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Diese angesprochene Kulanz gibt es auch nur wenn man schön brav alle überteuerten Inspektionen in einer Vertragswerkstatt machen lies. Sonst zeigt sich Mercedes da recht unkulant, selbst wenn alle Inspektionen ausgeführt wurden aber nicht bei Mercedes.

wuwa2000  07.08.2015, 06:54
@machhehniker

Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie über zwei Jahre und der Wagen hat knapp 80.000 km gelaufen. Die nächste Inspektion steht laut elektronischem Scheckheft gegen Ende dieses Jahres an. Sollte ich die dann bei Mercedes machen lassen?

machhehniker  07.08.2015, 08:47
@wuwa2000

Da kann ich nicht wirklich was raten, nach Erfahrung zahlt man unterm Strich drauf wenn man brav zum Vertragshändler geht, zumal ich bei heutigen Autos eine Laufleistung von min 150.000Km erwarte bevor eine Reparatur nötig wird solange man Wartungen einigermassen einhält.

Andererseits kann immer Irgendwas sein und hinterher könnte man sich in den Ar5ch beissen weil man sparen wollte und dadurch eine Garantie erlosch. Evtl mal in die Vertragsunterlagen schauen ob die Garantie an solche Bedingungen geknüft ist.

wuwa2000  07.08.2015, 10:15
@machhehniker

Ok, das mache ich mal. Wenn die Inspektionen in der Werkstatt nun nicht in die Hundert gehen, dann muss ich auch nicht unbedingt ein paar Euros sparen. Ich weiß ja nicht, wie viel so etwas kostet.

Wenn keine Garantie verhandelt und abgeschlossen wurde wohl eher nicht. Ansonsten bleibt die Sachmangelhaftung die der Verkäufer (nur Händler) abdecken muss für ein Jahr. Dieser Mangel muss aber schon seit Kauf vorgelegen haben. Und es ist eine umgekehrte beweisbar notwendig, dies bedeutet Du musst nachweisen das dieser defekt schon beim Kauf da war. Und das wird nichts... Verschleißteile sind nicht Umstand der Sachmangelhaftung, oder vom Käufer nicht gemachte Wartungen oder Inspektionen.

Niemand ist verpflichtet dir Garantie zu geben. Du wirst aber wohl beim Händler eine Gewährleistung haben, auch wenn gebucht. Außer es wurde extra raus genommen - was sagt der Vertrag?

franneck1989  05.08.2015, 23:21

Die Gewährleistung kann man bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht "heraus nehmen".

KeinName2606  05.08.2015, 23:22

In Österreich schon, soweit ich weiß. Egal. Steht ja alles im Vertrag ;)

KnickKnack76  05.08.2015, 23:27

Ein Händler muss ein Jahr lang die Sachmangelhaftung garantieren. Was es damit auf sich hat habe ich oben beschrieben. Raus nehmen kann der Händler eine Sachmangelhaftung nicht, auch nicht wenn im Vertrag steht gekauft wie gesehen, ohne Garantie/Gewährleistung etc.

machhehniker  07.08.2015, 04:06
@KeinName2606

Auf 1 Jahr verkürzen geht in ganz Europa, das ist aber was Anderes als die Gewährleistung ganz rauszunehmen wie Du ursprünglich behauptet hattest. Da der Verkauf erst vor 10 Monaten war wäre es unerheblich ob die verkürzt wurde oder nicht, das Jahr wäre noch nicht abgelaufen!

KnickKnack76  08.08.2015, 17:40
@machhehniker

Und Recht in Österreich interessiert hier keinen.