Kaufvertrag auf mich Vater hat Auto bezahlt und steht in den Papieren wem gehört?

5 Antworten

Kein Kaufvertrag kein Besitzer.???

Also:

  1. Käufer ist derjenige, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat, § 433 BGB.
  2. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über den Wagen hat, § 854 BGB.
  3. Eigentümer ist derjenige, dem der Wagen gehört, der den Wagen verkaufen darf, § 903 BGB.
  4. Halter ist derjenige, der den Wagen auf eigene Rechnung unterhält (Steuern, Versicherung, Reparaturen zahlt)

Käufer und Eigentümer können auseinanderfallen, da Kaufvertrag und Übereignung zwei unabhängig voneinander stehende Geschichten sind.

Was war die Abrede zwischen dir und deinem Vater?

  • Solltest du den Wagen dann dauerhaft behalten und er 'schenkt' dir den Kaufpreis?
  • Oder hat er dir den Kaufpreis nur vorgestreckt?
  • Oder weshalb hat er sich in die Zulassungen eintragen lassen?

Insgesamt etwas sehr verwirrend.

Sehr gut und richtig auseinander genommen, die ganze Situation.

Weder noch ich darf es halt nur nutzen hab en Foto auf Facebook gepostet und das Arbeitsamt meint drum wäre das Auto mir ,wegenem Kaufvertrag

@Uli81

Dann übernehme ich mal die Rolle des Arbeitsamtes: Wieso hast du den Kaufvertrag unterschrieben, wenn du nicht Eigentümer werden solltest/wolltest?

İch sollte mit seinem Geld das Auto kaufen , Probefahrt mit ihm machen und so.Dan machte ich den Kaufvertrag mit meinem Namen da wir echt zusammen haltende Familie sind hab weder ich noch er uns was dabei gedacht.er bezahlt Steuer Versicherung und alles was sonst anfällt und steht in den Papieren das Arbeitsamt meint jetzt da ich es nutze und im Kaufvertrag stehe wär es mir.İst es aber mit und weil das Auto ein höheren Preis hatt wird deren Vorschlag sein ich solle es verkaufen und damit 1ne oder 1und halb Jahre leben.Absurd hab Dan keine Krankenversicherung und kein einkommen und ich würde auch nit mein Vaters Auto verkaufen zumal ich mit Mal die Papiere habe .

@Uli81

Eins vorweg: Der Text ist grausam zu lesen. Interpunktion und Absätze sollten neben einer ordentlichen Rechtschreibung das Mindestmaß sein.

Angesichts der Gesamtumstände (Vollständigkeit und Richtigkeit des Sachverhalts und korrektes Verständnis meinerseits vorausgesetzt) würde ich den Standpunkt vertreten, dass die Übereignung vom Verkäufer an dich stattgefunden hat.

In den Papieren steht der Halter. Der muss nicht zwangsläufig der Eigentümer sein, es ist ja durchaus üblich, dass junge Leute ihr Auto auf ihre Eltern anmelden, um Versicherungsprämie zu sparen.

Allerdings wird in der Regel davon ausgegangen, dass Halter=Eigentümer ist, weshalb der Halter abmelden, anmelden, verkaufen... kann. Ärger gibt das allerdings, wenn du dich mit deinem Vater zerstreitest und er das Auto als Halter = für den Käufer wohl augenscheinlicher Besitzer verkauft und du das nicht wolltest. Dann wird es kompliziert und kann durchaus Gerichte lange beschäftigen, inkl. dich, deinem Vater und dem Käufer.

Du hast den Kaufvertrag unterschrieben, eigentlich ein schöner Eigentumsnachweis sollte man meinen, aber so einfach ist das auch nicht. Der Nachweis kann ganz schnell hinfällig sein, z.B. wenn dir jemand das Auto finanziert (eine Bank oder dein Vater) und es bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Kreditgebers bleibt, oder gar wenn du alles bezahlt hättest, der Beweis des ersten Anscheines, also der Eintrag im Fahrzeugbrief. und sei es nur zum Versicherung sparen, aber auf deinen Vater lautet.

Jetzt hat dein Vater aber das Auto bezahlt. Unter welchen Bedingungen? Schenkt er dir den Kaufpreis? Dann ist ja alles klar. Zahlst du ihn ab? Dann würde ich behaupten, dass der Eigentumsanteil sich sinnigerweise an den abbezahlten Raten orientiert (bei einer Finanzierung durch die Bank gehört das Auto ja auch der Bank, bis es abbezahlt ist, aber du stehst als Halter im Brief, würdest du Raten nicht bedienen und der Wagen wird einkassiert und verkauft/versteigert, bekäme die Bank den fälligen Rest und du alles, was darüber hinaus geht, so sollte es normalerweise sein). Ist es eine dauerhafte Leihgabe, würde der Wagen deinem Vater gehören.

Jura ist ein schwieriges Feld, vor allem mit mangelnden Infos (wie z.B. was wurde zum Thema Kaufpreis vereinbart oder ggf - aber da kümmert sich ja im Familienkreis normal keiner drum - Eigentum) und für Nicht-Juristen, wie die meisten Antworter hier, mich eingeschlossen. Das basiert jetzt auf dem gesunden Menschenverstand. Und der sagt auch: Zerstreite dich nicht mit deiner Familie (sollte man sowieso nicht), dann stellen sich solche Fragen ggf. gar nicht.

In den Papieren steht der Halter.

Ist zwar der Regelfall, muss aber nicht zwingend der Fall sein - wenn der Sohnemann letztlich sämtliche Steuern, Versicherungen und Reparaturen zahlt, dann ist er der Halter, auch wenn der Wagen auf Papa zugelassen ist. Halter ist nämlich der, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die tatsächliche Verfügungsgewalt hat.

Weder der Kaufvertrag, die Kaufpreiszahlung, noch die Papiere haben etwas mit der eigentumsrechtlichen Lage zu tun.

Was hat Dan damit zu tun

Ach ja ?? lach

@OlafausNRW

Ja, nennt sich Trennungsprinzip.

deinem Papi, der kann den Kauf nachweisen; unabhängig wer in den Papieren steht

İch steh doch im Kaufvertrag wie soll er beweisen daß er gekauft hat

@Uli81

Zahlung per Überweisung - Verwendungszweck

Und wie ?? lol

@OlafausNRW

Er hat bar bezahlt

@Uli81

Spassvogel, er kann den Kauf trotzdem nachweisen - er hat ne Quittung über den Kaufpreis und den Verkäufer als Zeugen

@peterobm

Wo hat er eine QWuittung ?? lool

Die Quittung hat der Sohn mit dme Kaufvertrag...

@OlafausNRW
Die Quittung hat der Sohn mit dme Kaufvertrag...

wo liest du das?

@peterobm

Hat der Fragesteller so geschrieben

Hallo,

der rechtliche Eigentümer ist die Person, deren Namen im Kaufvertrag festgehalten wurde (nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch).

Da aber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) als

  • Beweis des ersten Anscheines (über das Eigentum am Fahrzeug)

gilt,könnte der Vater (oder jede andere Person, die dieses Papier besitzt), das Fahrzeug verkaufen.

der rechtliche Eigentümer ist die Person, deren Namen im Kaufvertrag festgehalten wurde (nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch).

Wo genau steht das denn?

@AuroraAlpha

Und:

Da aber die Zulassungsbescheinigung Teil  (früher Fahrzeugbrief) als Beweis des ersten Anscheines (über das Eigentum am Fahrzeug)

Was genau steht denn über die Fahrzeugeigentümerstellung in den Zulassungsbescheinigungen?

@OlafausNRW
§ 929 BGB

vs.

der rechtliche Eigentümer ist die Person, deren Namen im Kaufvertrag festgehalten wurde 

Merkste selbst?

@Uli81
BGB 1006

Jetzt kommen wir der Sache schon halbwegs näher. Mitm Kaufvertrag hat das aber mal so gar nix zutun ;)

@AuroraAlpha

Lies dir noch einmal GENAU den Paragraphen durch :-)

Dann MERKST DU ES lool

@OlafausNRW

Trennungs- und Abstraktionsprinzip mal gelernt? Nein? Welch Überraschung.

@AuroraAlpha

Leute ihr könnt nicht lesen *lach*

Wenn man den Kaufvertrag hat, braucht man NICHTS VERMUTEN lool

@OlafausNRW
Leute ihr könnt nicht lesen *lach* Wenn man den Kaufvertrag hat, braucht man NICHTS VERMUTEN lool

Dunning-Kruger, heute personifiziert durch OlafausNRW :)

@AuroraAlpha

Kein Kaufvertrag kein Besitzer.???

Zeig mir die Stelle im BGB, an der steht, dass der Käufer Eigentümer wird. Bitte.

@Hackebeil96

Popcorn schon geholt? :D

@AuroraAlpha

Mist, das schreibe ich direkt mal auf die Einkaufsliste ^^

@Hackebeil96

Das eskaliert doch spätestens in zwei Minuten komplett...

@AuroraAlpha

Ich weiß noch im ersten Semester. In der Probeklausur ging es um Herausgabeansprüche aus §§ 985, 986 I und 812. Dumm und naiv hat bei mir einer auch Eigentum durch Kaufvertrag erworben. Der Korrektor hat mich derart niedergemäht, dass ich es mein Leben nicht vergessen werde :D

@Hackebeil96

Classic. Unser Tutoriumsleiter hat uns das immer recht ordentlich reingeprügelt. Aber Olaf baut mal fix das BGB um...

@AuroraAlpha

Ich hätte nichts dagegen. Dann müsste man sich nicht mit Problemen wie rechtsgrundloser Erwerb = unentgeltlicher Erwerb im EBV rumschlagen. Generell das Sachenrecht könnte man meinetwegen streiten und durch § 242 ersetzen ^^

@Hackebeil96

Die Franzosen haben doch auf's Abstraktionsprinzip verzichtet, wenn ich das noch richtig in Erinnerung hab

@AuroraAlpha

Ich meine KEIN Land hat das Trennungs - und Abstraktionsprinzip außer Deutschland und Estland. Frankreich hat ein Einheitssystem. Es gibt aber meines Wissens noch ein Mittelding (Schweiz).

@Hackebeil96

Wie haben die Österreicher das denn geregelt? Die haben ja auch "einiges" ausm BGB übernommen.

@AuroraAlpha

Die trennen Verpflichtungs - und Verfügungsgeschäft. Allerdings haben sie kein Abstraktionsprinzip, sprich das Verfügungsgeschäft ist unwirksam, wenn das Verpflichtungsgeschäft unwirksam ist. Halte ich persönlich für lebensnäher.

@Hackebeil96

Wer nie von einem Prof deswegen fertig gemacht wurde, hat höchstwahrscheinlich auch nicht Jura studiert und schreibt deswegen hier in diesem Forum, dass der Eigentümer derjenige ist, der im Kaufvertrag steht. :D

Ja soweit kam ich auch aber das Arbeitsamt will mir jetzt unterstellen das das Auto mir gehört ich stehe lediglich nur im Kaufvertrag er bezahlte es .er bezahlt Steuer und die Versicherung.

@Uli81

Da haben sie auch vollkommen Recht damit,weil der Kaufvertrag auf dich läuft.

Du bist der Eigentümer und damit derjeniege, dem das "Vermögen" (als das Auto) zuzurechnen ist.

Wer die Kosten dafür trägt, ist für die uninteressant.

@OlafausNRW

Gut wen kein Kaufvertrag gibt ist es dann niemand en

@Uli81

Vorsicht, nicht jetzt auf die Idee kommen, den Kaufvertrag "verschwinden" zu lassen.

Das Arbeitsamt weiß ja schon Bescheid und die können auch ganz schnell daraus einen "Leistungsmißbrauch" machen und Strafantrag stellen und für die Polizei ist es ein Klacks, die Kopie des Vertrages beim Händler zu bekommen.

@OlafausNRW

Ne der Vertrag wäre ja auch beim Vater der auch nix mit Arbeitsamt zu tun hat .er könnte ja schon was verlieren

Und wen Kaufvertrag nicht existiert Dan gehört das Auto niemanden ???