Wem gehört ein Gegenstand?

1 Antwort

War es ein Onlinekauf? Grundsätzlich hat die Bezahlung (bzw. das zahlen überhaupt) nichts mit dem Eigentum zu tun.

Vgl. § 929 S. 1 BGB: Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

Nach deinen Infos hier würde ich sagen er ist Eigentümer. Ein Dieb bist aber trotzdem nicht. Ich würde folgendes empfehlen. Du hast einen Anspruch auf Rückzahlung nach berechtigter GoA oder Bereicherungsrecht. Solange er nicht zahlt machst du von deinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch. Schlag ihm vor er soll zahlen, dann bekommt er es oder er überlässt es dir und die Sache ist vergessen. Wenn beides nicht klappt dann lass ihn klagen.