In Dänemark mit deutschem Auto - Rechtslage
Es ist ja so, dass wenn man in Dänemark gemeldet ist man nur eine kurze Frist hat um sein Auto umzumelden. Tut man dies nicht und fährt länger mit dem deutschen Wagen in DK ist dies eine Straftat und man kann Angezeigt werden.
Meine Frage ist nun wie sich das verhält wenn man in DK gemeldet ist, aber mit einem deutschen Kennzeichen fährt welches nicht auf einen selbst zugelassen ist. also wenn es zb einem freund gehört. Dann hat man doch eigtl keine Gesetze verletzt und darf damit so viel und lange fahren wie man will oder sehe ich das falsch?
danke schonmal.
5 Antworten
Das Kennzeichen eines Autos gibt an, wo sein HALTER gemeldet ist.
Wenn Du zB einen Firmenwagen eines deutschen Unternehmens im Ausland fährst, hat dieser Wagen selbstverständlich IM Ausland ein DEUTSCHES Kennzeichen. Ist auch gar kein Problem.
Du brauchst allerdings unter Umständen eine Vollmacht des Halters, dass Du den Wagen auch im Ausland fahren darfst
Das sehe ich auch so, zumal Du ja genauso gut bei entsprechender Finanzkraft jahrelang mit in Deutschland zugelassenen Mietwagen durch Dänemark fahren könntest. Ich würde Dir allerdings dringend raten, Dir vom Freund eine Vollmacht schreiben zu lassen. Sonst könnte die dänische Polizei irgendwann auf die Idee kommen, dass Du den Wagen geklaut hast...
Also erstmal ist eine Ordnungswidrigkeit keine Straftat.
Und wenn das Auto in Deutschland zugelassen ist und der Halter in Deutschland gemeldet ist, ist das kein Problem. Nur solltest Du im Zweifelsfall nachweisen können dass Du das Auto nur "geliehen" hast, wenn Dich in DK die Polizei mal anhält ;-)
Hallo,
ganz sicher bin ich mir nicht, es möge sich Was geändert haben in den letzten Jahren, aber es war in Dänemark immer so, dass wenn ein in Dänemark Ansässiger ein Ausländisches Fahrzeug führt, muss der ausländische Halter oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person mit im Fahzeug sein. Ausgenommen sind natürlich ausländische Miet- und Leihwagen. Ein sonderfall stellt wohl die Nutzung von Firmenfahrzeuge da. Mann könnte sich vorstellen, dass jemanden der in Dänemark wohnt, angestellt ist bei eine deutsche Firma und für Diese in Dänemark seine Tätigkeit mittels deutsches Firmenfahrzeug ausübt. Das würde bei einer Kontrolle kaum Anlass für eine Strafe bieten.
Gruß
Diese Vorschrift gab es in Deutschland auch bis 2002. Es ging dabei darum, dass man dem Aufenthaltsland durch das im Ausland zugelassene Fahrzeug die KFZ-Steuer vorenthalten hat. Seit 2002 sind diese Vorschriften zumindest EU-weit abgeschafft worden.
Das verhält sich alles exakt so wie in Deutschland und nennt sich EU (Europäische Union).