Auto bei meinem Opa als Zweitwagen anmelden, muss er mitkommen?

7 Antworten

Hallo estxllosh,

fährt dein Opa bzw. Oma überhaupt noch ein Auto?

Wenn nein, könnten diese ja auch den Schadensfreiheitsrabatt auf deine Eltern übertragen und auf diesen Rabatt könntest du dann vor Ort dein Auto fahren.

Wenn das Fahrzeug nur als 2-Fahrzeug angemeldet werden soll, bekommst du vermutlich keine 30/35 % für dein Fahrzeug.  Bitte beachte auch, wenn der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer 2 unterschiedliche Personen sind, wie von der DEVK vorgeschlagen, einen Beitragszuschlag erforderlich macht. Wie hoch dieser ist, solltest du bei der DEVK erfragen.

Jede Person, kann mit einer Vollmacht deines Opas das Auto bei der Kfz-Zulassungsbehörde auch anmelden. Und den Antrag für die Kfz-Versicherung kann ja auch der DEVK-Vertreter beim Opa zu Hause aufnehmen. Sollte er dazu nicht bereit sein, sucht euch einfach einen anderen.  Und bei diesem Termin musst du ja nicht anwesend sein, denn die Versicherung soll ja auf deine Großeltern laufen.

Gruß Apolon

estxllosh 
Fragesteller
 14.07.2017, 13:45

Ja, dass Auto ist noch angemeldet!

Hmm, okay wie hoch wird es denn sein, wenn ich die 30/35% nicht übernehmen kann? Ich bin erst 19 Jahre alt, und Fahranfängerin. 😯🙁 


Dieser Beitragszuschlag wäre was, oder was bedeutet dieser? 😧🙁


Gibt es noch andere varianten, damit es ein etwas weniger wird?

Apolon  14.07.2017, 13:47
@estxllosh

Du selbst kannst den SF-Rabatt nicht übernehmen, nur so viele Stufen entsprechend der Jahre seit  Abschluss deines Führerscheins.

Beitragszuschlag könnten z.B. 30 oder auch mehr % vom eigentlichen Beitrag sein.

estxllosh 
Fragesteller
 14.07.2017, 13:51
@estxllosh

Haben "neuere" Autos eine höhere Schadenfreiheitsklasse? Hatte eigentlich interesse an einem neueren Peugeot 206.. könnte mir aber auch einen anderen aussuchen. Wo sehe ich das mit dieser Schadenfreiheitsklasse, wenn ich ein Auto kaufe (?) Hatte hier gelesen um so höher, umso besser wird man dann auch damit eingestuft (?)


Na super, habe den ja erst seit Juni. 🙁

Apolon  14.07.2017, 13:59
@estxllosh

Du verwechselst die Schadensfreiheitsstufe mit der Typklasse.

Die SF-Stufe wird für jedes Jahr in dem man unfallfrei Auto fährt hochgestuft.

Die Typklasse entscheidet wie hoch der Beitrag des Fahrzeugs ist.

Prüfen welche Typklasse für dein Fahrzeug vorliegt, kannst du hier:

https://www.gdv-dl.de/komplexe-suche/

Typklasse 10 ist am niedrigsten

der Versicherungsnehmer muss nicht dieselbe Person wie der Halter sein

Dein Opa kann das Auto versichern (es wird das Auto und nicht eine Person versichert), du brauchst bei der Anmeldung des Kfz (der Halter ist nur für die Entrichtung der Kfz-Steuer zuständig, alles andere interessiert nicht) 

Die EvB (elektronische Versicherungsbestätigung) diese kann dir dein Opa mitteilen (es ist eine Buchstaben/Zahlen Kombination) und bei der Anmeldung auf dich muss er nicht dabei sein

Achtung: das Auto muss versicherungstechnisch in deinem Zulassungsbezirk angemeldet sein, weil die Einstufungen unterschiedlich sind

Wenn das zu teuer wird, kann dein Opa bei sich vor Ort das Auto zulassen und du fährst damit

estxllosh 
Fragesteller
 13.07.2017, 21:39

Achso, und dann hätte ich kein "B" für Berlin sondern seines oder? Ja davon hatte ich glaube ich etwas gehört. Nee, ich glaube nicht das, dass alles so arg teuer wird versicherungstechnisch..

educare  13.07.2017, 21:41
@estxllosh

sollte das Auto am Wohnort deines Opas angemeldet werden, muss das Auto nicht dorthin gefahren werden, es reicht die Papiere runter zu schicken und dein Opa schickt dir die Kennzeichenschilder per Post nach Berlin zu

Hallo.
Bei der DEVK müsste das auch mit Ausweis gehen sonnst  mit der e.VB Nummer von der Versicherungsstelle deines Opas.
Dein Opa als Versicherungsnehmer  und du als Halter. Für die Zulassung braucht du eine Einverständniserklärung + von dem Opa Ausweis genügt bei der Anmeldung.

Mit der Meldung vom Wohnsitz wird nicht mehr so ernst genommen. Weil Kfz jetzt vom Zoll gemacht wird und nicht mehr vom Landkreis.

Du kannst aber wenn du willst bei der DEVK auch monatlich zahlen ohne Aufschlag. Mach ich auch. 

Viel Glück und Erfolg.

Hallo estxllosh,

dein Opa kann Versicherungsnehmer werden und du Fahrzeughalter.

Das Fahrzeug muss in dem Zulassungsbezirk angemeldet werden, in dem es gefahren wird.

Du benötigst für die Zulassung eine eVB-Nummer.

Dein Opa muss den Antrag stellen und gibt dir die eVB-Nummer.. Das alles ist auch telefonisch oder bei einen Berater vor Ort möglich. Entsprechende Kontaktdaten findest du auf unserer Homepage.

Danach könntest du dein Fahrzeug zulassen.

Du kannst auf dem niedrigen Schadenfreiheitsrabatt deines Opas nur fahren, wenn dieser frei ist, aktuell also kein Fahrzeug damit versichert ist. Hat dein Opa ein eigenes Fahrzeug versichert, erhält dein Vertrag eine Zweitfahrzeugeinstufung. Es ist nicht möglich, dass zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Schadenfreiheitsrabatt versichert werden.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du nter 23 Jahre bist. Wir würden damin den Vertrag in die SF 1/2 einstufen = 75 % Haftpflicht und 55 % Vollkasko.

Für mich stellt sich die Frage: Wo sind deine Eltern versichert? Würdest du über deren Versicherung nicht eventuell ein besseres Angebot zur Einstufung der SF-Klasse erhalten?

Du kannst mir unter Angabe deiner Kontaktdaten gerne eine Mail schreiben an: socialmedia@devk.de

Ich schaue mir deinen Fall dann gerne an.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Apolon  14.07.2017, 12:58

dein Opa kann Versicherungsnehmer werden und du Fahrzeughalter.

Und wie hoch ist der Beitragszuschlag der dann auf den Beitrag draufgeschlagen wird?

Dies sollte man schon der Fragestellerin mitteilen.

Das Fahrzeug muss in dem Zulassungsbezirk angemeldet werden, in dem es gefahren wird.

Falsch - es muss in dem Zulassungsbezirk angemeldet werden, in dem der Fahrzeughalter wohnt - und dies kann auch der OPA sein.

 

DEVKde  17.07.2017, 08:27
@Apolon

Hallo Apolon,

richtig, ein Beitragszuschlag bei abweichendem Halter wird erhoben. Daher hatte ich auf die Eltern verwiesen. Gegebenenfalls ist eine günstigere Variante möglich, wobei estxllosh das Fahrzeug selbst versichern kann. Das sollte zumindest geprüft werden.

estxllosh kauft sich ein Fahrzeug. Ich hatte verstanden, dass er auch Fahrzeughalter werden möchte. Daher muss die Zulassung in Berlin erfolgen, wo er wohnt.

Sicher, der Opa könnte auch Halter werden und den Enkel als Fahrer angeben.

Ich denke, eine Beratung ist wichtig. So kann für estxllosh die beste Variante der Versicherung seines Fahrzeugs gefunden werden.

Zweitwagenregelung (Kfz)

Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklasse in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung. 

Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ 140% eingestuft werden. 

Und nicht auf  SF 21/22  30/35 % das kannst du dir als Fahranfänger ganz abschminken meist wird das bekannt das es ein Fahranfänger ist kann das auch höher angesetzt werden  230-155 %  

estxllosh 
Fragesteller
 13.07.2017, 22:49

Bei meinem Freund ist es aber auch so das er auf 35% fährt durch seinem Opa.(?) Das verstehe ich nicht ganz. Kenne mich damit leider nicht aus. 🙁

Viele melden sich ja auf Familien mitglieder an, weil es ja dadurch "billiger" wird. 

Apolon  14.07.2017, 13:11

@fuji415,

gewöhne dir mal an, die richtigen Prozentsätze der SF-Stufen dazu zu schreiben. 

Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ 140% eingestuft werden. 

Oder lebst du noch in der Vergangenheit?

SF 1/2 =  70 %