Auto angestupst geschädigter winkt mich weiter?

4 Antworten

Du solltest den Vorfall selbst bei der Polizei melden. Bei Tageslicht werden sie sicher feststellen, dass ihr Fahrzeug doch beschädigt ist.

Damit entfällt der mögliche Tatvorwurf der Unfallflucht.

Jonathan45678 
Fragesteller
 17.10.2018, 10:20

Der Unfall ist bei Tageslicht passiert.

DerHans  17.10.2018, 10:21
@Jonathan45678

Dann werden sie sich das Fahrzeug trotzdem noch mal genauer ansehen.

Ich würde das evtl. der Polizei melden und den Hergang genau schildern. Nicht das du am Schluss noch eine Fahrerflucht aufgebrummt bekommst.

ProVersi  17.10.2018, 09:45

Unfug!

Jonathan45678 
Fragesteller
 17.10.2018, 09:50
@ProVersi

was meinst du mit Unfug?

ProVersi  17.10.2018, 10:55
@Jonathan45678

Einen nicht passierten Schaden, ohne verifizierbare Daten wie z.B. Kennzeichen, bei der Polizei "anzeigen" zu wollen ist hochgradiger UNFUG - das meine ich damit! Des Weiteren ist "Fahrerflucht" exakt das Gegenteil dessen, was in der Frage geschildert wurde.

OriginalMotion  17.10.2018, 11:11
@ProVersi

Und wenn die Damen im Nachhinein etwas anderes behaupten. z.B. das sie dem Verursacher in eine Parkbucht lotsen wollten? Man hat keine Beweise in der Hand. Eine Meldung beim zuständigen Posten ist kein Aufwand und im Fal der Fälle ist man nach hinten abgesichert.

Und meine Antwort als hochgradigen Unfug zu bezeichnen finde ich sehr interessant! Selber wohl noch nie Prbleme mit einer Versicherung gehabt?

ProVersi  17.10.2018, 11:18
@OriginalMotion

Man kann echt ALLES übertreiben - und das tust du gerade!

Denn folgerichtig müsste man den "Schaden" ja nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der eigenen Versicherung anzeigen... man hat aber gar keine Daten des evtl. Geschädigten! Also möge man schlicht gar nichts tun, anstatt die Pferde scheu zu machen!

OriginalMotion  17.10.2018, 11:34
@ProVersi

Dir scheint meine Antwort übertrieben zu sein und mit zu viel Aufwand verbunden - OK, ist akzeptiert. Ich handhabe dies jedoch so und bin so auch immer ganz gut beraten gewesen (hatte einen ähnlichen Fall). Also kann sich der Fragesteller aussuchen was er möchte.

Unfug ist meine Antwort jedoch deshalb nicht!

ProVersi  17.10.2018, 11:50
@OriginalMotion

Nagut, auch ich akzeptiere deine Meinung. Allerdings bezweifle ich, dass du JEMALS in eine derart außergewöhnliche Situation wie der Fragesteller kommen wirst oder gekommen bist (angucken, abwinken, verpieseln) - ich jedenfalls habe das in 30 Berufsjahren so nicht erlebt oder gehört.

Es kann durchaus sein, dass die Damen einen Schaden übersehen haben. Das kommt beim ersten Hingucken je nach Lichtverhältnissen öfters mal vor.

Eine Fahrerflucht liegt aber definitiv nicht vor, denn dann hättest du dich vom Unfallort entfernen müssen, um die Aufnahme deiner Personalien zu verhindern. Das hast du aber nicht getan, denn durch ihr Handeln haben die Damen von sich aus auf eine Unfallaufnahme und Feststellung der Personalien verzichtet.

§142 StGB:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat....

Durch dein Warten hattest du die Feststellung der Personalien ermöglicht.... und deshalb ist das entscheidende Wort "bevor", welches hier definitv nicht zutrifft.

Kann sein.

Aber wieso zur Hölle sprichst du nicht mit denen sondern bleibst im Auto sitzen?

Jonathan45678 
Fragesteller
 17.10.2018, 09:02

Ich wollte aussteigen aber die winkten schon fast histerisch und sind dann eingestiegen und weg.

ich war so überfallen von dem abwinken dass ich in dem Moment dachte gut wird nichts sein.

qugart  17.10.2018, 09:04
@Jonathan45678

Dann leb damit, dass evtl. was sehr unangenehmes auf dich zukommt.