Auto als zweitwagen versichern,..mit wie viel prozenten?

6 Antworten

Also, wir Älteren wissen, daß es nicht auf die Prozente, sondern auf den Beitrag ankommt. Was helfen mir 190 % und 2.000 EUR, wenn der Kunde nicht verstehen willen, daß 230 % im ersten Jahr bei uns 1.600 EUR kosten. Also vergleichen, was unten rauskommt. Ich kenne einige, die stufen ein mit SF 4 und 48 %. Allzeit gute Fahrt.

siola55  08.02.2013, 07:25

Also in erster Linie kommt es auf die schadenfreien Jahre an! Und nur diese schadenfreien Jahre benötigt man zur Einstufung wg. dem Beitragssatz!!! Auch bei einem Versichererwechsel werden nicht die Prozente angerechnet, sondern immer nur die schadenfreien Jahre und die Anzahl Unfälle im Vorjahr.

Bei Neuverträgen werden bei den meisten Kfz-Versicherern bei SF 4 mit einem Beitragssatz von ca. 48% +/- 5% die Prämie berechnet wg. der geänderten Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem!

schleudermaxe  08.02.2013, 10:44
@siola55

Da kann bei Dir aber etwas nicht stimmen oder? Erstfahrzeug ist vorhanden mit üppigem Rabatt und erstmalig kommt ein Zweitwagen hinzu, so jedenfalls die Frage. Welche schadenfreie Jahre sollen denn hier herangezogen werden? Also bitte!!!!!!!!!!!

siola55  08.02.2013, 14:50
@schleudermaxe

siehe meine Antwort weiter oben!

Gruß siola

Hi,

kurz vorab. In Deutschland gelten immer nur die SF (schadenfreien Jahre) - Klassen. Die Prozente, die gerne genannt werden, machen die Versicherer selber.

Zu deiner Frage: klassische Einstufungsmöglichkeiten:

  • Wenn der Versicherungsnehmer (VN), seinen Führerschein noch nicht länger als 3 Jahre hat, wird er mit SF 0 (140 %) eingestuft.

  • Wenn der VN, seinen Führerschein länger als 3 Jahre hat, kann er mit der SF 1/2 (ca. 100 % - 80%) eingestuft werden. Die so genannte** "Führerscheinregelung"** greift dann.

Folgende spezielle Möglichkeiten gibt es:

VHV Versicherung: verbesserte Zweitwagenregelung:

  • Zweitwagen wird mit sofort SF 2 eingestuft, wenn der VN länger als 3 Jahre den Führerschein hat und sein Erstwagen bei der VHV oder einem anderen Versicherer versichert ist.

nochmals verbesserte Zweitwagenregelung:

  • Zweitwagen wird mit derselben SF-Klasse eingestuft, wie der Erstwagen, wenn der VN seinen Führerschein länger als 3 Jahre hat und sein Erstwagen bei der VHV oder einem anderen Versicherer versichert ist und wenn der VN, im Versicherungsschein, als alleiniger Fahrer eingetragen ist. Weitere Bedingung ist, dass der VN auch im Versicherungsschein des Zweitwagen als alleiniger Fahrer eingetragen ist.

Hoffe der Link funktioniert: :)

http://www.service-center-online.de/downloads/Antrag_KFZ.pdf

Auf der letzten Seite, ganz unten stehen die ganzen Einstufungsmöglichkeiten. Das sind so die Möglichkeiten, mit denen ich arbeite.

Ich hoffe es konnte ein wenig helfen.

LG Esca :)

siola55  08.02.2013, 14:47
Wenn der Versicherungsnehmer (VN), seinen Führerschein noch nicht länger als 3 Jahre hat, wird er mit SF 0 (140 %) eingestuft. 

Hallo Esca,

da bist du leider nicht auf dem aktuellen Stand der geänderten Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem! Ausserdem benötigt er keine Führerscheinregelung, wo er doch bereits einen Erstwagen mit schadenfreien Jahren versichert hat! Also einfach die Frage richtig lesen!!!

Demzufolge bekommt er eine Einstufung als normale Zweitwagenregelung mit SF 1/2 und dies entspricht je nach Gesellschaft und den geänderten Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem für Neuverträge in der Kfz-Haftpflicht einem Beitragssatz von ca. 60% bis ca. 75% !

Gruß von einer ehem. Versich.maklerin

EscaFlow87  08.02.2013, 19:15
@siola55

Ok, hab ich gepennt.

SgtMiller  08.02.2013, 21:43
@EscaFlow87

nicht nur gepennt sondern auch den entsprechenden Passus falsch gelesen/verstanden.

schleudermaxe  08.02.2013, 22:26
@siola55

Also, bei meiner erfolgt die Einstufung mit SF 4!

Nachdem ich die falschen Antworten hier gelesen habe, bin ich überzeugt dass Dich das alles nur noch mehr verwirrt hat.

Diese Frage solltest Du mit einem unabhängigen Versicherungsmakler besprechen, welcher die Möglichkeiten, Sonderregelungen aller Autoversicherer kennt.

Und dann die für Dich optimalste Lösung findet.

Hinweis:

Gerade diese oberflächlich betrachteten Intenetangebote beihalten viele Fallstricke, so stuft directline im Schadensfall auch den Erstwagen hoch.

siola55  09.02.2013, 16:16
... so stuft direct line im Schadensfall auch den Erstwagen hoch.   

Also lieber SgtMiller,

wo hast du diese Weisheit her, dass direct line im Schadenfall den Erst- und Zweitwagen rückstuft ???

In den anliegenden AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) jedenfalls finde ich nichts dergleichen!

www.directline.de/download/Direct_Line_Bedingungen_Kfz-Versicherung.pdf

Beide Verträge werden separat geführt mit den jeweiligen schadenfreien Jahren wie bei jedem Zweitwagen-Versicherer auch! Also die Stelle in den AKB mußt du mir bitte nennen, man lernt ja immer wieder was dazu.

Natürlich ist diese Variante der Zweitwageneinstufung mit so vielen Fallstricken verbunden, dass ein Fachmann noch Probleme hat hier durchzublicken, geschweige denn ein Laie erst, was Kfz-Versicherungen und die dazugehörigen AKB's betrifft!

Da kann ich deinen guten Rat wg. einem Versich.makler zur ausführlichen Beratung nur unterstützen!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Red mal mit deiner Versicherung, dass ist von Vers. zu Vers. verschieden. Es gibt einige, die stufen den Zweitwagen wie den Erstwagen ein, bei anderen fängst du mit 60% an und bei den nächsten mit 100% da hilft nur vergleichen.

Manche Gesellschaften genehmigen den gleichen Schadenfreiheitsrabatt, die meisten bieten SF3 an, wenn alle Fahrer/innen über 23 sind. ;-)