Prozente vom Zweitwagen mitnehmen?

3 Antworten

Das haengt von den Versicherungsunternehmen ab, einfach mal da anrufen und nachfragen , manche uebertragen nur bei Verwanden , andere auch bei Hauslichen Lebengemeinschaften , steht in den Vertragsbedingungen der Versicherung.

Ok danke

Hallo misterknister,

ist der Onkel gleichzeitig dein "Versich.fuzzi" und dein Onkel oder wie??? Falls ja, dann hätte also der Onkel mit dem Zweitwagen die SF 4 !?!?

Also die meisten Versicherer erlauben eine Übertragung der schadenfreien Jahre unter Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, zwischen Eltern und Kinder, Geschwister untereinander und Lebenspartner, die während des Zeitraums der Fahrzeugnutzung gemeinsam einen Haushalt führen!

Also eine Übertragung von Opa zu Enkeln machen nur wenige und schon gar nicht von Onkel zu Neffen! Leider... hier hilft nur ein Blick in die gültigen AKB (Allg. Kraftfahrt-bedingungen) !

Gruß siola

PS: Falls du eine Möglichkeit zur Übertragung findest, du bekommst max. die schadenfreien Jahre angerechnet, die du hättest seit deinem Führerscheindatum fahren können!

Nein das ist der Onkel vom Kumpel. Ich fahre noch einen Golf 2 auf SF 4 40 Prozent. Ich und mein Kumpel wohnen im selben Haus. Deswegen hat er uns als Lebenspartner angemeldet. Ansonsten hätte ich bei 125 Prozent anfangen müssen so bei 80 prozent. Ich bin jetzt 29 Jahre alt, und hab seit 4 Jahren ein eigenes Auto.

@misterknister84
... und Lebenspartner, die während des Zeitraums der Fahrzeugnutzung gemeinsam einen Haushalt führen!   

Bei der Übertragung der schadenfreien Jahre unter Lebenspartnern, entweder eingetragen oder einen gemeinsamen Haushalt führend, würden dir diese 4 schadenfreien Jahre übertragen werden bei der richtigen Gesellschaft!

Also bevor du dir eine Versicherungsbestätigung, diese 7-Stellige eVB-Nr. geben lässt, mach dich schlau bei deinem Wunschversicherer und auch selbst in den AKB nachlesen, ob diese Aussagen deines "Versicherungsfuzzis" sich mit deinen Infos aus den AKB gleichen! Bei "Onkels" wäre ich aus Erfahrung doppelt vorsichtig!!

Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3 (z.B. hier die AKB der Kravag Allg.):

3. Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen: a. Es handelt sich bei der anderen Person um einen Familienangehörigen (z. B. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil oder Kind) bzw. Ihren Lebenspartner, wenn dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder Ihren Arbeitgeber;

Viel Glück dabei wünscht dir siola!

Üblich ist es, dass nur bei Verwandten ersten Grades die Übertragung der SF-Klasse möglich ist, und bei Übernahme von z.B. einem "Firmenfahrzeug".

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich bin davon ausgegangen, dass dies zumindest auch zwischen Eheleuten und Lebenspartnern geht.

@Franticek

Dies sollte auch gehen.