Auto als Anwohner ohne Ahnwohnerausweis (fast) abgeschleppt?
Hallo, ich habe 142,8€ an ein Abschleppunternehmen zahlen müssen um mein Auto wieder frei zu kaufen. Folgender Vorfall:
Ich bin Anwohner und habe auf dem Anwohnerparkplatz geparkt - ohne Anwohnerausweis weil ich noch keinen hatte und mir mein Besucherausweis auf der Fahrt zuvor aus dem Fenster geflogen ist (ist wirklich so).
Nach etwa 1 Stunde kam dann ein Abschleppunternehmen und hat gerade die Klauen dran gemacht. Ich habe es noch rechtzeitig gesehen und wollte das irgendwie abbrechen da ich mein Auto brauchte und als Student mir so was nicht leisten kann.
Der Abschlepper meinte dann dass er mir alleine die Fahrt in Rechnung stellen kann, da er schon "die Klauen dran hat". Andernfalls müsste ich die volle Rechnung zahlen.
War das Rechtens? Kann ich dagegen irgendwie klagen? Habe dann vor Ort per Karte 142,8€ zahlen müssen. Ich mein ich bin schließlich Anwohner und hätte zur Not noch umparken können.
Danke für eure Hilfe!
Simon
6 Antworten
Hm, ich weiß nicht, ob schon nach einer Stunde auf einen Anwohnerplatz der Abschlepper kommen muss. Für mich klingt das nicht verhältnismäßig.
Du kannst zwar klagen, aber rechne ein hohers Risiko ein, dass Du verlieren könntest.
Das Du da unrechtmäßig geparkt hast, steht ja außer Zweifel.
Ist die Klaue drann gehört ihm der Job und er hat bereits Arbeit geleistet.
Hättest du ihn angesprochen BEVOR er die Klaue angebracht hat, dann hätte derjenige die Kosten für die Anfahrt tragen müssen, der ihn gerufen hat.
Sorry, natuerlich nicht "veranlasst" sondern "verursacht".
Wenn nicht die Polizei oder das ordnungsamt diese gerufen haben konnen die anfahrtakosten den Einsatz veranlasser gestellt werden.
stimmt, und dieser kann versuchen diese Kosten vom Verursacher wieder einzuklagen
du hast dort ohne Berechtigung geparkt, deswegen sind die Kosten von dir zu tragen. Diese Berechtigung ist im Fahrzeug von außen klar erkennbar auszulegen. Klar hättest umparken können, der Abschlepper hatte aber bereits Kosten
du kannst gerne Klagen, du verlierst und kostet zusätzlich dein Geld, Zivilrecht - geht nur über Anwalt
Du bist verpflichtet, den Anwohnerparkausweis auszulegen. Wenn du ihn nicht hast, darfst du dort nicht parken, bzw. mußt mit den Folgen leben, die sich daraus ergeben.
Der Unternehmer hat eine Leistung erbracht, zu der er auch berechtigt war.
Guten Morgen,
Du fühlst Dich im Unrecht, obwohl Du einfach- ohne Anwohnerparkausweis- Dein Auto auf solch einem Stellplatz parkst. Ob Du irgendwann einen Ausweis bekommst oder Dein Besucherausweis aus dem Fenster geflogen ist, steht doch gar nicht zur Debatte. Du hast falsch geparkt und darum kam auch der Abschleppdienst.
Anstatt froh zu sein, dass Du ihn noch daran hindern konntest, Deinen Wagen ganz abzuschleppen, meinst Du, dagegen etwas unternehmen zu müssen.
Stell Dir doch einfach mal vor, Du hättest einen Ausweis für einen Anwohnerparkplatz und willst gerade parken und was ist passiert, es steht mal wieder ein Auto auf diesen Parkplätzen ohne Parkausweis.
Diese Parkplätze sind eh rar und Du kannst jetzt schauen, wo Du parkst. Würde Dir das gefallen?
Denk mal nicht nur an Dich, denn Du bist im Unrecht.
Es ist vollkommen richtig, dass "Falschparker" sofort abgeschleppt werden, auch, wenn Dir das nicht gefällt.
Viele Grüsse!
Noe, die Kosten traegt immer noch der, der den Einsatz veranlasst hat. Hier also der Falschparker und eben nicht der, der dies gemeldet hat.