Verwarngeld wg. falsch parken & Abschleppanordnung, kommt die Zahlungsaufforderung für den bestellten Abschlepper separat?
Hallo Zusammen,
leider hab ich neulich nacht falsch geparkt und bekam ein Zettel von der Polizei ans Auto, dass ich im absoluten Halteverbot mit Behinderung.. Deshalb haben die einen Abschlepper bestellt.
Ich konnte den Wagen Gott sei Dank noch vorher wegnehmen, bevor der Abschlepper überhaupt da war, aber auf dem Zettel stand fett angekreuzt, dass ich die Kosten für den Abschleppwagen zahlen muss.
Nun bekam ich denn heute von der Stadt das erwartete Verwarngeld, das betrug jedoch erstmal nur 25 Euro. Das hab ich gleich überwiesen.
Meine Frage: Kommt der Bescheid über die Kosten für den bestellten Abschlepper jetzt noch separat von der Abschleppfirma? Oder wird das sonst mit dem Verwarngeld erhoben und ich hab vielleicht "Glück" gehabt?
2 Antworten
Die Bußgeldstelle hat mit den Abschleppkosten nichts zu tun. Die Rechnung für die Anfahrt der Abschleppwagens kommt extra.
Ok, danke. Ja dann warte ich mal ab :-(
Die Rechnung für die Leerfahrt kommt bestimmt und die musst du auch zahlen.
So ist das!
Ok, das heisst die kommt dann also nicht von der Stadt, sondern vom Abschleppunternehmen direkt?