Auto steht dauernd im Halteverbot, wieso muss ich den abschlepper zahlen?

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Ich habe das gleiche Problem, exakt das Gleiche. Einmal hat ein arroganter Mercedes-Fahrer mit seinem dicken Geländewagen unsere Einfahrt blockiert. Ich war mit dem Auto weg und als ich wiederkam, sah ich ihn da stehen. Meine Mutter hat die Leute freundlich angesprochen, als sie ihren Wagen gegenüber unserer Einfahrt abgestellt hatten. Es gab nur dummes Gelaber und blöde Sprüche, "Haben Sie einen Führerschein?" etc.. Sie rief die Polizei, die dann auch kam und hat denen eine kostenpflichtige Visitenkarte hinterlegt, 10 €. Als sie wiederkamen, haben sie den Strafzettel mit einem weiteren dummen Spruch in unseren Briefkasten geschmissen.

Aber leider sind es immer wieder andere Leute, die es zum Teil nicht einmal wissen, dass parken außerhalb der Markierungen in Spielstraßen verboten ist. Ich habe einmal den Notruf gewählt, weil ich nicht heraus kam und der unfreundliche Vogel meinte nur, ich solle das Ordnungsamt anrufen etc.. 

Mittlerweile parke ich einfach selber dort und mein Parkplatz ist frei. Die Behörden hier kümmern sich nicht darum, also tue ich es eben. :)

Scheint mir auch die einzige Möglichkeit bei dieser Gesetzeslage.... Einfach selbst der Täter werden.... die 10 oder 15€ für falschparken bezahlt man doch mit links. Anders ist es wenn man zB. zur Arbeit muss und nicht aus dem Hof kommt und dann seinen Chef zum dritte,vierten oder siebten mal anruft und sagt das man später kommt.

@Endlessspace

Du könntest vielleicht auch ein Schild aufstellen (lassen) mit "Einfahrt freihalten" und einer Abschleppdrohung. Und selbst wenn es nicht stimmt einfach behaupten, dass der Fahrzeughalter die Kosten übernehmen muss. Das schreckt vielleicht ab. Aber das Schild muss gut sichtbar sein.

Hallo,

wer den Abschleppdienst bestellt muss ihn bezahlen! mein Tipp, wenn die Nachbarn öfter Besuch haben, der die Einfahrt zu parkt, einfach immer die Polizei anrufen, weil du nicht RAUS KOMMST. Für rein kommen wird nicht abgeschleppt. Wenn die Autos ein bis zweimal abgeschleppt wurden setzt der Lerneffekt ein. Gar nicht vorher klingeln und fragen sondern direkt die Polizei rufen.

Die Auskunft der Polizei war korrekt. Wenn keine Gefahr im Verzug ist, also keine Feuerwehreinfahrt blockiert wird oder dgl., muss der Besteller des Abschleppers diesen zahlen und sich das Geld von dem Falschparker zurückholen.

Das habt ihr deutschen aber echt schei3e geregelt wenn ich das mal so sagen darf ^^ Dann park ich jetzt auch einfach wo ich will

Da stimmt aber was nicht. Wenn jemand auf deinem Privatgrundstück Parkt, musst Du in Vorkasse treten. Im öffentlichen Verkehrsraum ist das Ordnungsamt dafür zuständig. Ob die es für notwendig halten, das Auto abschleppen zu lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Du musst den Abschleppwagen bezahlen weil Du den Auftrag erteilst. Die Auskunft der Polizei ist völlig korrekt.

Grundsätzlich sehe ich das aber so das Du in diesem Fall kein Recht hast abschleppen zu lassen. Du wirst zwar am Ausfahren aus Deiner Einfahrt gehindert, das verursachende Fahrzeug steht aber nicht auf Deinem Grundstück. Hier ist eindeutig die Polizei bzw. das Ordnungsamt zuständig, die müssen der OWi nachgehen.

Wenn der Verursacher nicht auf Deine Bitte eingeht dann macht er sich unter Umständen sogar strafbar, denn es kann eine Nötigung vorliegen. Reagiert er nicht dann kann auch mal eine Anzeige dahingehend sinnvoll sein.

Außerdem hast Du die Möglichkeit Deine Fahrt mit einem Taxi zu machen. Das musst Du natürlich auch erst einmal selbst zahlen, kannst diese Summe aber beim Verursacher geltend machen - zahlt der nicht musst Du den Gerichtsweg beschreiten.

Eben das kostet mich aber noch mehr Geld.

@Endlessspace

Ja leider.

Du solltest nochmals das Gespräch suchen und darin auch klar machen das Du bei erneuten Verstößen Anzeige erstatten wirst.

Spätestens dann wenn von Nötigung und Schadenersatz die Rede ist sollte der Verursacher hellhörig werden, wenn nicht dann hat er es nicht anders verdient. Man muss sich durch egoistische Ignoranten nicht einschränken lassen.