Abgeschleppt sehr teuer hilft Anwalt?

8 Antworten

Du musst beim Abschleppen nur den ortsüblichen Preis akzeptieren, also solltest du alle Abschleppunternehmen in der Umgebung anrufen und fragen wieviel es kostet ein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Wenn der Abschleppdienst mit 194€ hier mit Abstand der Teuerste ist, musst du das nicht akzeptieren und kannst verlangen, dass der ortsübliche Preis angesetzt wird, so ein BGH-Urteil.

Bei der Standgebühr würde ich dasselbe erfragen, wie viel kostet eine Stunde Standgebühr. Wenn auch das exorbitant hoch ist, erst mal selbst mit Hinweis auf die nicht ortsüblichen Kosten Einspruch einlegen bzw. die Differenz zurückfordern, das musst du dann selbst errechnen.

In Hamburg wurde extra ein "Autoknast" angelegt. In meiner ehemaligen Firma haben mehrere Versuche Ablehnung erfahren und das ganze hat sich dadurch nochmals nach oben hin verteuert.

Erfahrungen aus der Vergangenheit haben dazu geführt, Abschlepper zu beauftragen die kurzfristig verfügbar sind und sauber arbeiten. Abstellen/Umsetzen hat zu weiterem Ärger geführt, dass die Autos aufgebrochen und ausgeraubt wurden.

Im Fernsehen wird auf die teuer untergebrachten Fahrzeuge hingewiesen und das bislang nicht einer irgendwas erstattet oder ohne Zahlung sein Fahrzeug ausgehändigt bekam.

Hierzu kann ich nur sagen, Fehler gemacht. Lernen und nächstes Parkhaus, Buss oder Bahn benutzen.

@Fiswa

Dann mit der Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen, da sollte man aber seine Versicherungsbedingungen vorher prüfen.

Der Lerneffekt ist auch so gegeben, keiner bestreitet, dass die Kosten übernommen werden müssen. Man muss nur eben keine überzogenen Kosten übernehmen.

@Lemo1991

Der "Autoknast" ist aus der Stadt Hamburg raus anzufahren. Lange Fahrzeiten, dass ganze Gelände ist mit hohen Zäunen gesichert, Sicherheitskräfte sind 24 Stunden am Tag im Einsatz und müssen entsprechend geschult und auf Angreifer in Schutzräumen untergebracht sein. Das sind Kosten, die nicht von der Entwickllungshilfe übernommen werden.

Da wird nichts bei rauskommen, deine rechtsschutz wird auch auf Anfrage eine Kostenübernahme ablehnen. Es liegen ausreichend abgewiesene Urteile hierzu vor. Keine Chance. Vergebene Mühe.

Rechtsschutz hin oder her, die Kosten sind angefallen und werden den ortsüblichen Gepflogenheiten angepaßt sein.

Den Klageweg kannst du dir und deinem Anwalt ersparen.

Sehe Ich nicht so. Ich sehe einige Knackpunkte in dem Fall, mit denen man die ganze Sache kippen könnte. Allerdings müsste man zuvor noch Akteneinsicht (Rechtsanspruch durch §29 HmbVwVfG) verlangen.

Für mich wäre es nicht das erste Mal, dass ich Abschleppen durch Polizeibehörden zu Fall bringe. Der Schwachpunkt sind die kosteneintreibenden Abschlepper, sie lassen zugunsten des Geldes ziemlich schnell rechtsstaatliche Schranken außer Acht.

@furbo

Die Polizei arbeitet immer mit den selben Unternehmen zusammen und das nach Schema F über Jahrzehnte. Es würde mich doch sehr wundern, wenn die nicht schon mehrfach angezweifelt und doch für rechtens befunden wurden.

@Still

Naja... manche machen über Jahre hinweg die gleichen Fehler, alle nehmen sie hin und zahlen. Doch wenn man hinter die Kulissen blickt, fällt alles zusammen. So meine Erfahrungen. Meist braucht's noch nicht mal einen VG-Entscheid, der Widerspruch reicht aus.

@furbo

Wer lesen kann ist im Vorteil. Es gibt keinen Schwachpunkt.Der Abschlepper wird beauftragt und bekommt seine Kosten im nachhinein erstattet und befindet sich im grünen Bereich, geprüft durch die Behörde. Die gesamten Kosten sind vor der Abholung zu entrichten. Falls nicht gezahlt werden kann, wird das Fahrzeug gegen weitere Gebühren verwahrt.

@Fiswa

Du simplifizierst es. Du solltest erst einmal den entsprechenden Gesetzestext lesen und verstehen. Das ist nicht leicht, zugegebenermaßen. Dass es viele Bürger nichts machen und wie du hinnehmen, heisst nicht, dass die behördliche Maßnahme rechtmäßig ist.

Ich für meinen Teil lese die Rechtsvorschriften, die dazu ergangenen Urteile, nehme Akteneinsicht und bewerte den Vorgang. Und genau deshalb gelingt es mir immer wieder, behördliche Eingriffsmaßnahmen als rechtswidrig zu beurteilen. Vor allem, wenn es sich um jahrelang eingespielte Rechtspraxis handelt, da schleichen sich gerne Abläufe rein, die ausreichen, den gesamten Fall zu kippen. Gerade diese Vermischung von hoheitlichem Tätigwerden und privatrechtlichen Interessen ist dafür anfällig.

Wenn du eine Rechtsschutzungversicherung hast: Was fragst du uns?

Eine telefonische Beratung (selbst eine Beratung direkt durch einen Rechtsanwalt) ist für dich kostenlos. Im Erstfall.

Warum nicht eine Versicherung in Anspruch nehmen, für die du bezahlst?