Auszug aus WG, Was ist mit dem Abschlag?

3 Antworten

Du hast die Möbel doch benutzt oder nicht? Ich verstehe es so, daß Du für die Möbel eine Art Nutzungsgebühr gezahlt hast?

Nnlnhrrmnn 
Fragesteller
 17.03.2018, 22:14

Nein, ich habe zum Beispiel zu Küche zu einem viertel von meinem Vormieter übernommen

cheekything  17.03.2018, 22:44
@Nnlnhrrmnn

Hm. Dann müsst ihr verhandeln oder Du müsstest den Wert, den Du reingesteckt hast, in "Hardware" mitnehmen. Gibt es denn eine Art Vertrag dazu?

Reine Verhandlungssache ohne das Du vermutlich einen Rechsanspruch darauf hast!

Alternativ muss und darfst Du DEINE Sachen mitnehmen! 😎

Nnlnhrrmnn 
Fragesteller
 17.03.2018, 22:13

Danke, aber leider kann ich ja kein viertel der Küche raussägen

alarm67  17.03.2018, 22:25
@Nnlnhrrmnn

Dann musst Du verhandeln, ihr müsst euch einigen.

Einigt ihr euch nicht, hast Du Pech gehabt.

Und denke daran, wenn Du verhandelst, dass der Wert der Gegenstände mit der Zeit sinkt!

Ja, wäre fair, ansonsten nimm deinen Anteil der Möbel mit.