Herd von Mitbewohner beschädigt - wieviel muss ich zahlen?

4 Antworten

Richterweise greift deine Versicherung nicht für Schäden an Ceranfeldern, sofern nicht ausdrücklich mitversichertes Risiko.

Zutreffenderweise muss sich der Vermieter auf Ersatz des Ceranfeldes beschränken, wobei er sich den Zeitwert, also Differenz neu gegen alt, anrechnen lassen muss.

Mir scheinen 150-200 EUR da zutreffend, wobei ich nicht weiß, was ein neues Ceranfeld für diesen Herd einschl. Anfahrt, Lohnkosten für Ausbau, Einbau, Entsorgung und MWSt tatsächlich kostet.

Gleichwohl darf er die volle Mietkaution bis zu 6 Monate, den für eine erwartbare Nachzahlung aus BK-Abrechnung notwendigen Teil bis 23 Monate einbehalten.

G imager761

Nun du bist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen, das bedeutet die Erneuerung der Cerankochfläche.

Damit das geht, muss es natürlich die Kochfläche noch irgendwo als Ersatzteil geben und verfügbar sein. Wichtig ist auch, ob es ein Stand- oder Einbauherd ist.

Wenn es möglich ist, das Kochfeld zu reparieren, dann ist das zu machen - will der Eigentümer aber gleich einen neuen Herd anschaffen, dann hat er den Differenzbetrag selber zu tragen.

Allerdings dürfte die Differenz auch nicht gerade allzu groß sein, dennoch.

... wie bitte? Was denn jetzt, nur den Schaden ersetzen oder ein neues Cerankochfeld??

@schleudermaxe

Der Schadensverursacher ist gegenüber dem Eigentümer verpflichtet, das geschädigte Eigentum wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Ganz einfach.

Er hat bei meinem Auszug meine komplette Kaution von 450€ einbehalten um einen neuen Herd zu kaufen. Der alte Herd war schon 10 Jahre alt. ich fände es gerecht ca 150-200€, was dem preis eines gebrauchtem Herdes entspricht, zu zahlen,

Ich finde 150-200 Euro auch angemessen zumal man nur den Zeitwert bezahlen muss.

Vielleicht gibt es bei ebay ein passendes Ceranfeld günstig zu ersteigern.

Ein gebrauchter Herd könnte in der Preisklasse sogar besser sein als der jetzige Herd.

Man sollte versuchen sich mit dem Vermieter darüber zu einigen.

MfG

Johnny

... aber hat denn ein Herd nach 10 Jahren Gebrauch in einer WG noch einen Wert von einigen hundert EUR?

... das verstehe ich aber nicht. Wenn ich eine Glasbruchversicherung (rd. 30 EUR/Jahr) habe, ordnet die doch. Warum lehnen die denn ab? ... und wenn der Hauptmieter keine hat, kennt er auch die Folgen. Die hinterlegte Mietsicherheit darf für gerichtsfest belegte Schäden (= nicht Neukauf!!) angerechnet werden, dies möge der Vermieter doch erst einmal tun. Setze ihm eine Frist von 10 Tagen und drohe, falls da nichts kommt, schon heute mit juristischen Schritten. Viel Glück.