Ausziehen trotz ALG II als Student?

6 Antworten

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Zum Umzug kann deine Mutter nicht gezwungen werden, selbst dann nicht, wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete nach deinem Auszug nicht mehr angemessen wären.

Die Größe der Wohnung ist nicht zwingend ausschlaggebend, es kommt im Regelfall nur auf die angemessenen KDU - an, da kannst du dir aus dem Internet einmal suchen ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen eurer Stadt.

Da solltest du dann die angemessene Bruttokaltmiete ohne Abschlag für Heizkosten finden, der käme dann min. noch dazu.

Die evtl. dann unangemessene KDU - müsste das Jobcenter im Regelfall aber erst einmal für weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf auch weiter voll zahlen, dann würde es zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben.

Deine Mutter könnte dann z.B. versuchen dein Zimmer zu vermieten, falls das nicht geht oder sie das nicht möchte, dann blieben zwei weitere Möglichkeiten, die eine würde entfallen, da sie ja nicht umziehen will, also müsste sie dann nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Eine finanzielle Unterstützung würde deiner Mutter als Einkommen angerechnet, würde sie diese auf ihr Konto gezahlt bekommen, ich hoffe du verstehst was ich damit sagen möchte.

Aber eine eigene Zuzahlung muss dann aber auch nachvollziehbar sein, also wenn das z.B. nur 40 € oder 50 € wären, dann könnte man das bei sparsamen Verhalten sogar ohne eigenes Einkommen aus dem Regelbedarf bestreiten.

isomatte  26.05.2021, 06:47

Danke Dir für deinen Stern !

Wow, das ist ganz toll, wie Du an Deine Mutter dabei denkst. Würde nicht jeder machen! Hut ab!

Also so schnell muss Deine Mutter nicht raus. Beziehst wahrscheinlich BAföG oder?

Wenn Du aussiehst bist Du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft.

Deine Mutter teilt am besten 6 Wi vorher mit, das Du aussiehst. Dann gibt die Leistungsabteilung diese Info an die zuständige Stelle ab. Sie kann noch bis zu 6 Monaten in der Whg wohnen, wo ihr die Miete noch bezahlt wird. Danach muss eine Lösung her. Entweder sie sucht sich was bezahlbares oder nimmt einen Untermieter, bitte mit dem Vermieter abklären und angeben aus wirtschaftlichen Gründen, dann darf er das eigentlich nicht verweigern mit der Untervermietung.

Viel Erfolg!

Grundsätzlich hast Du Recht damit, daß durch Deinen Auszug die Wohnsituation der Mutter gefährdet würde.

Gefahr bestünde wohl nur dann nicht, wenn die Wohnung hinsichtlich Größe und Kosten auch für 1 Person angemessen wäre.

Diesbezüglich sollte die Mutter vielleicht beim zuständigen Jobcenter papierschriftlich anfragen und sich die Angemessenheit der Wohnung für sie alleine papierschriftlich bestätigen lassen.

ich sie von außerhalb finanziell unterstütze von meinem Standort aus?

Das ist grundsätzlich keine gute Idee, da das Geld der Mutter als Einkommen anzurechnen wäre.

Lobenswert das du dich um sowas kümmerst. Generell würde ein freundlicher und anonymer Anruf beim Arbeitsamt dir die Antwort auf die Frage liefern. Da ein Studium nur temporär (3-4 Jahre) dauert, sollte es also bei der Wohnung bleiben. Du musst ja auch wieder zurückkehren. Und 60 qm² sind auch in NRW nicht sehr viel. Aber am Ende entscheidet das Jobcenter. Daher Rat dort holen.

Regina3  20.03.2021, 02:18

Warum muss er wieder zurückkehren? Wenn er nach dem Studium dort oder wo ganz anders einen guten Job findet?

So wie es aussieht bekommt sie wohl nicht die ganze Miete und Nebenkosten der Wohnung erstattet vom Jobcenter.

Geld darfst Du ihr auf das Konto nicht überweisen da die Kohle angerechnet wird vom Jobcenter.

Die Kohle kannst Du ihr nur Bar übergeben. 

Regina3  20.03.2021, 02:21

"Die Kohle kannst Du ihr nur Bar übergeben." Und wenn beim JC einer sitzt, der genau nachschaut und nachrechnet, kommt auch das raus ... Aber einen Untermieter suchen, ist eine gute Idee ...

TeamplayerMicha  20.03.2021, 02:38
@Regina3

Mit Ihrem Regelbezug von 446 Euro kann die Mutter ja einen Teil der fehlenden Miete auf das Konto des Vermieters überweisen und das Bargeld des Sohnes (Student) kann sie ja im Supermarkt ausgeben. Das Amt bekommt so nichts mit.

Agamemnon712  20.03.2021, 07:14
Die Kohle kannst Du ihr nur Bar übergeben.

Auch eine Barzuwendung ist anzurechnen.