ALG II - Umzugsbewilligung vom Jobcenter - Wie ein Mietbescheid aussehen soll, falls ich nur bei Bekannten (keine Untermiete) anmelden möchte?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du brauchst die genehmigung der genossenschaft nicht. ihr merkt bei der genossenschaft einfach an, dass du einziehst. dann wirst du in den mietvertrag als einwohnend eingetragen. das ist wichtig für die betriebskosten und allgemeinen kosten genossenschaft wichtig.

ihr macht einen einfachen untermietvertrag zwischen euch aus. darin legt ihr dar, das dir das zimmer xy zusteht, das du dafür ab zeitpunkt xy den betrag z an den hauptmieter zahlst. beide unterschreiben das und das genügt dem jobcenter aus.

Genossenschaft hat mir verboten einen Untermietvertrag zu machen. Falls Jobcenter meinen Teil von Warmmiete zahlen würde, Genossenschaft wird es sehen, dass ich diesen Untermietvertrag gemacht habe.

@arya19

dann trag sie in deinen mietvertrag ein, ohne das ihr einen gemeinsam habt. das kann dir die genossenschaft verbieten, bedeutet dann aber auch das es keine wg geben wird. sobald die zweite person in deinem mietvertrag steht, könnt ihr untereinander aushandeln was ihr wollt. sowie das jobcenter die kdu übernimmt für deinen wg-partner - könnt ihr die mietzahlung weiter über das eine oder andere konto gehen lassen. natürlich bekommt es die genossenschaft nicht mit. jeder zahlt seinen anteil der miete auf ein konto, von dort geht es zur genossenschaft. das konto sieht die genossenschaft, aber doch nicht was ihr innerhalb der wohnung unter euch abmacht oder wie. sieh es nicht so furchtbar kompliziert.

@maja11111

zudem deine genossenschaft dir den untermietvertrag und die aufnahme des mieters nicht verbieten kann :) google mal ein wenig

@maja11111

Danke schön für deine guten Rat!

Nun bin ich nur neugierig - falls die Genossenschaft entdecken würde (ich weiß nicht, durch Hauptmieter, der so ehrlich ist), dass dieser Untermietvertrag gemacht ist, was könnt die Genossenschaft tun? Nur Frage.

@maja11111

Wirklich? Ich habe immer gehört, dass man der Genossenschaft immer fragen muss und nur solche Geschichte gesehen über das.  Ich werde mal google auch. Danke schön für Deine Antwort!

@arya19

der hauptmieter, möchte doch sicher das du einziehst oder? wenn er/sie/es das möchte, dann geht er zur genossenschaft und lässt dich eintragen. er hat ein berechtigtes interesse das du einziehst, weil er nicht mehr alleine sein will, weil es weniger kostenintensiv ist, warum auch immer. voraussetzung ist in dem fall, dass ihr dort zusammen wohnt in einer wg - das den jc auch als wg verkaufen könnt.

das jc tangiert in keiner weise wie ihr euch im innenverhältnis geeinigt habt und wendet sich auch nicht an die leute der genossenschaft. für die ist nur interessant: wo ist der mietvertrag - den schließt ihr als vereinbarung untereinander. den gibt der alg2he ins jc weiter in kopie und dort werden die kdu übernommen, so sie für eine person angemessen sind.

die genossenschaft wird garnichts tun. für die ist nur interessant das die miete fließt. die fließt vom hauptmieter, der untermieter zahlt sie an den hauptmieter und fertig. weiterhin ist für die genossenschaft interessant das nun eine person mehr einwohnt, also werden die betriebskosten höher ausfallen, anders aufgeteilt etc, - traut euch doch mal was zu.

@maja11111

Danke maja!!

Jobcenter möchtet aber einen Teil zahlen, die ein richtige Teil im Vergleich zur Kaltmiete ist. Sie möchten darum auch sehen was kostet wirklich die Kaltmiete. Um was soll ich dann die Genossenschaft bieten? Oder dieser Mietvertrag, der Hauptmieter von Genossenschaft hat ist genug zu zeigen?

@arya19

ich würde mit der genossenschaft anfangen. trage deinen wgpartner in den mietvertrag ein als einwohnend. also so das ihr keinen gemeinsamen habt, aber beide drinnen wohnen. dann machst du mit dem wgpartner einen untermietvertrag zuhause. vereinbarung was auch immer. das legt ihr dann vor beim jc.

@maja11111

Liebe Maja,

ich habe im Internet gefunden "Nach Paragraf 553 des BGB hat der Mieter nämlich bei berechtigtem Interesse das Recht, „einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.“ Er kann dann die Erlaubnis des Vermieters verlangen.", aber auch "Mieter dürfen ihre Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Berechtigt ist ein Interesse etwa, wenn die Familie sich verkleinert oder ein vorübergehender beruflicher Auslandsaufenthalt ansteht." und "Allerdings müssen sich Mieter immer die Genehmigung von ihrem Vermieter einholen. "Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert sogar eine fristlose Kündigung", warnt Raatschen."

Ich möchte nicht für den Hauptmieter solche Probleme zu haben und ich weiß noch nicht, ob er zustimmen wird ohne Erlaubnis zu machen. Soll ich vielleicht noch ein Mal bei Genossenschaft alles erklären, und sagen dass ich MUSS solche Mietvertrag zu haben, sollte Genossenschaft das erlauben?

@arya19

das meine ich damit. ihr solltet euch beide auseinander setzen was ihr wollt und beide mit dem vermieter sprechen.

Das Jobcenter akzeptiert nur offizielle Mietverträge.
Und Du kannst davon ausgehen, dass die Leute vom JC genau wissen, wer der Vermieter einer Wohnung ist und ob eine Untervermietung mit Stempel und Unterschrift überhaupt bescheinigt wird.
Selbsterstellte Untermietverträge fliegen schnellstens auf!

Danke für Deine Antwort!
Bedeutet es, dass man nicht einfach anmelden kann, sondern Untermietvertrag muss sein?
Kann jede Genossenschaft ihm machen zulassen zwischen mich und die Genossenschaft?

ein untermietvertrag ist ein offizieller mietvertrag.