Umzug in eine andere Stadt aufgrund Arbeitsaufnahme
Hallo, ich habe da ein paar Fragen bezüglich eines Umzuges aufgrund einer Arbeitsaufnahme.
Es geht hier um eine ALG2 Empfängerin mit Kind die eben Aussicht auf eine Arbeitsstelle in einer Stadt die ca. 160 Km von ihrerm jetztigen Wohnort entfernt liegt hat.
Was muss sie alles beachten? Bekommt sie ein Darlehen über eine Kaution für die neue Wohnung? Bekommt sie Umzugsbeihilfe? Was kann sie beantragen? Bitte um Tipps :)
6 Antworten
hallo, ich habe alles bezahlt bekommen, fahrkosten um zum Einstellungsgespräch so wie bei unterzeichnung zum Arbeitsvertrag sogar Übernachtungskosten muss da zu sagen bei mir waren es 500 km. Umzugskosten übernimmt die ARGE auch wenn du ein Arbeitsvertrag vorlegst du musst 3 Unternehmen vorlegen (kostenvoranschlag) eine arbeit nachweisen kannst. Die Kaution für eine Wohnung in der anderen stadt ist dann die ARGE in der Stadt zuständig wo du hin ziehen möchtest. Es ist eine ganz schöne rennerei aber bloss nicht aufgeben
auf jeden fall muss die fahrt, bevor sie angetreten wird, vom jobcenter bewilligt werden, damit sie die kosten etc. erstattet bekommt.
Hallo Kimba25
du hast die Möglichkeit die Fahrtkosten über das Jobcenter für das Vorstellungsgespräch, zur Vertragsunterzeichnung sowie für eine evt. Wohnungsbesichtigung bezahlt zu bekommen. Wenn du den Arbeitsvertrag unterzeichnet hast, besteht die Möglichkeit, dass dir der Umzug finanziert oder ein Darlehn dafür gewährt wird. Aber das ist nur eine sog. Kannleistung - das Jobcenter kann das auch ablehnen. Auch wenn sich eine solche Entscheidung inkonsequent anhört. Auf jeden Fall musst du die jeweiligen Zuschüsse schriftlich beantragen. Für die Umzugskosten musst du, wenn du ein Umzugsunternehmen beauftragen möchtest, drei Vergleichsangebote einholen.
Zur Klärung all deiner Fragen solltest du aber einen Termin mit deiner Fallmanagerin vereinbaren.
LG vom Polarfuchs
Gerne:)
Hilfe bekommt sie nur wen sie einen Arbeitsvertrag vorweisen kann .
Ich denke, wenn sie die Arbeitsstelle sicher hat, kann sie mit der zuständigen Behörde sprechen und all diese Fragen sofort klären. Auf eine reine "Aussicht" wird sie nichts bekommen.
Okay ich danke dir herzlichst für die Antwort :)