auswirkungen von effektivlohn für arbeitnehmer
mein arbeitgeber(gastronomie) möchte meinen arbeitsvertrag auf effektivlohn umstellen . d.h. bruttobasigrundlohn wird auf 5,80 (174 std.) gesetzt. nettoverdienst ist ähnlich wie vorher, ca.1350,-€ . was sind für mich die auswirkungen auf rente, evtl. arbeitlosengeld usw.??
mein brutto vorher war ca. 2100,-€!
3 Antworten
Das würde ich . von der Gewerkschaft (NGG) überprüfen lassen. Eine solche Änderung ist nur über einen Änderungsvertrag machbar. Wenn du nicht damit einverstanden bist, wäre das eine betriebsseitige Kündigung. Dabei hättest du nicht mit Sanktionen der Arbeitsagentur zu rechnen, wenn du das ablehnst.
Bei solchen "Grundlöhnen" bist du auf jeden Fall bei Krankheit und Urlaub schlechter gestellt.
Wie kannst du mit 5,80 Euro die Stunde auf 2100 Euro brutto kommen? Wieviele Stunden arbeitest du da? 362 Stunden im Monat? Kaum zu glauben!
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/effektivlohn/effektivlohn.htm
Wenn die 5,80 Stundenlohn in netto in €sind dann machst Du miese. Denn das miteinander multipliziert ergibt 1 009,20 €