auswirkungen von effektivlohn für arbeitnehmer

3 Antworten

Das würde ich . von der Gewerkschaft (NGG) überprüfen lassen. Eine solche Änderung ist nur über einen Änderungsvertrag machbar. Wenn du nicht damit einverstanden bist, wäre das eine betriebsseitige Kündigung. Dabei hättest du nicht mit Sanktionen der Arbeitsagentur zu rechnen, wenn du das ablehnst.

Bei solchen "Grundlöhnen" bist du auf jeden Fall bei Krankheit und Urlaub schlechter gestellt.

Wenn die 5,80 Stundenlohn in netto in €sind dann machst Du miese. Denn das miteinander multipliziert ergibt 1 009,20 €