Arbeitsvertrag mit 176 Stunden

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laut meiner rechnung hättest du eine 44 Stunden woche und am Tag 7,33 Stunden sollarbeitszeit, wenn du samstags auch arbeiten musst (wovon beim einzelhandel auszugehen ist).

was den Urlaub angeht: 20 Tage sind schon recht wenig.

Das Bundesurlaubsgesetz gibt den gesetzlichen Mindesturlaub mit 24 Werktagen vor, geht also noch von der 6-Tage-Arbeitswoche aus, wie sie bei der Verabschiedung des Gesetzes 1963 üblich war. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechenden anteiligen Anspruch, zum Beispiel bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage, so dass es immer vier Wochen Urlaub ergibt.

Vereinbart werden kann z.B. ein gestaffelter vertraglicher Zusatzurlaub zum Beispiel nach Betriebszugehörigkeit (2 Zusatzurlaubstage nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit, weitere 3 Urlaubstage nach weiteren 3 Jahren etc.). Eine Staffelung nach Lebensalter könnte dagegen unwirksam sein.

Auch kann formuliert werden, dass der vertragliche Zusatzurlaub am Ende des Urlaubsjahres vollständig verfällt, der gesetzliche Urlaubsanspruch aber dann nicht, wenn und soweit gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Bei solch einer wirksamen Regelung führt das dazu, dass nicht die vereinbarten 30 Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhältnisses für den erkrankten Mitarbeiter abzugelten sind sondern lediglich der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen. Wird zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichen Zusatzurlaub arbeitsvertraglich nicht unterschieden ist der volle Urlaub abzugelten.

Auch kann geregelt werden, dass sich der vertragliche Zusatzurlaub verringert, wenn der AN einige Tage oder auch länger erkrankte. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass sich der vertragliche Zusatzurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat mindert, in dem der AN keinen Anspruch auf Entgelt beziehungsweise Entgeltfortzahlung hatte.

Auch kann geregelt werden, dass sich der Zusatzurlaub mindert, und zwar um die Anzahl der Krankheitstage, die nicht spätestens am dritten Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen sind oder um die Anzahl der Krankheitstage, die unmittelbar vor oder nach arbeitsfreien Tagen (zum Beispiel Freischicht, Urlaub, Wochenende, Feiertag) auftreten, oder für je fünf Tage, an denen der AN infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gemäß § 10 EFZG an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, um zwei Tage.

also von der Vergütung her, finde ich das gar nicht mal so schlecht, kommt halt auf deine abzüge an. wenn du alleinstehend und ohne kinder bist hast du die meisten abzüge. dann bekommst du netto vielleicht um die 800 - 900 €. wenn du allerdings verheiratet bist und auch schon kinder hast, dann bekommst du ca. 1.000 € netto. und das ist meiner meinung nach ein recht angemessenes Gehalt für einen einzelhandelskaufmann.

was die zusätzlichen 5 tage angeht, würde ich sagen, dass diese wie eine Art gleittage gelten. also die du dir von deinen überstunden nehmen kannst. aber dabei bin ich mir nicht 100 % sicher....

dann mal viel spaß bei deiner arbeit, wenn du dich dafür entscheidest.

wenn du allerdings was anderes gelernt hast, oder andere Firmen kennst, bei denen die Urlaubsregelung besser ist, bewirb dich doch da mal... :-)

kommt natürlich ganz auf deine Fähigkeiten, deine Ausbildung und auf deinen willen an :-)

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. :-)

LG

1.000 € netto sind ein angemessenes Gehalt?

Das kommt wohl darauf an, wo man wohnt. In der Provinz in Brandenburg, wo man für eine 3-Zimmer Wohnung 250.- € Miete zahlt vielleicht. Hier in München bekommt man kein 1-Zimmer Appartement für unter 400.- € (und da braucht man Glück). Der ÖPNV schlägt bei Nutzung einer Monatskarte so mit 100.- € pro Monat zu Buche. Dazu dann noch Wasser / Strom / Heizung, etc.. Mit so einem Gehalt bleibt einem in München weniger Geld als einem Hartz IV Empfänger.

Sprich, wenn man leben will, muss man zum Amt und sich als Aufstocker anmelden.

...und das finden Sie angemessen?

@Panazee

also ich hatte im ersten ausgelernten Berufsjahr als KiE ein Gehalt von 1800 Euro brutto bei einer 38 Std. Woche und 30 Tagen Urlaub und 14 Gehältern...

Da sind 1600 euro für 45 std wenig- sehr wenig. Für 8 euro kannst du dich auch als ungelernter reagleinräumer verdingen- ohne abgeschlossene Berufsausbildung...

Das dürfte durchschnittlich auf 8 Stunden pro Tag kommen. 5 mal 8 sind 40. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage, 5 Tage mehr sind o.k. Die Mehrarbeit von 20 Stunden ist natürlich schon hart. Du solltest in die Gewerkschaft eintreten und Dich beraten lassen. Außerdem gibt es doch sicher einen Betriebsrat, mit dem Du reden kannst. Die Bezahlung ist nicht sehr viel.

1600 Euro brutto sind in der Tat etwas wenig, ich nehme mal an du hast noch nicht soviele Berufsjahre als EHK erarbeitet oder?

Tarifgruppe K2 Endstufe sind in Bayern z.B. 2138 Euro brutto bei 163 Stunden

Der Urlaub hängt vom Alter ab, ich bekomme 36 Tage pro Jahr, also 6 Wochen.

Ein Monat hat durchschnittlich 4,33 Wochen. 176 Std. dividiert durch 4,33 entspricht einer 40,6 Stundenwoche , darüber hinaus kommt die kostenlose Mehrarbeit von 5 Std pro Woche.

Das grenzt an Ausbeutung.

Also das mit den 176h ist ein Mittelwert. Es kommt auf den Monat an.

Es gibt Monate, wie z.B.Februar 2011, da fallen nur 160 Arbeitsstunden an, während in anderen Monaten, wie z.B. August 2011, 184 Arbeitsstunden anfallen.

Diese 176 Stunden sind ein Mittelwert.

25 Tage Urlaub sind normal und ja, die hast du.

1.600 Brutto ist wirklich nicht gerade üppig. Das wird so ungefähr auf 1.100.-€ netto raus laufen. wahrscheinlich ein paar Euro mehr.

Das mit der Merharbeit ist fies. Die können dich nötigen fast jeden Tag eine Stunde länger zu arbeiten und du bekommst dafür keinen Überstundenzuschlag. Ich hatte auch mal so einen ähnlichen Vertrag, aber da waren meine Überstunden nicht automatisch abgegolten sondern es ging nur darum, dass die mich verpflichten konnten 20 Überstunden zu machen, ich diese aber mit Überstundenzuschlag ausgezahlt bekomme. Ist aber schon 15 Jahre oder so her.