Ausweis beim Mofa-Fahren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo WhoIAmNot,

Du brauchst keinen Personalausweis mit Dir führen wenn Du mit der Mofa unterwegs bist.

Du musst nur folgende Dokumente im Original bei Dir haben und auf Verlangen vorzeigen:

  1. Prüfbescheinigung (auf Seite 4 ist ein Lichtbild von Dir, zwecks Identifikation)
  2. Betriebserlaubnis
  3. Versicherungsbestätigung

Weder als

  • Erwachsener, noch als
  • noch als Jugendlicher ab 16, der im Besitz eines Ausweises sein muss, noch als
  • Jugendlicher unter 16

muss der Ausweis mitgeführt werden.

Allerdings schadet es auch nicht, wenn man sich unter 16 einen Ausweis ausstellen lässt. Einen Personalausweis kann man selbst für ein Baby beantragen.

Der Personalausweis kostet Dich übrigens 22,80 Euro und ist 6 Jahre gültig.

Schöne Grüße
TheGrow

Du brauchst keinen Ausweis, wenn du einen Führerschein dabei hast.

peterobm  05.09.2016, 14:43

Welchen Führerschein?? ER hat KEINEN xD

als Fahrer sollte man IMMER seinen Perso dabei haben; kostet sonst was

offeltoffel  05.09.2016, 14:44
@peterobm

Hallo, ich bin 15 und habe seit einigen Tagen endlich meinen Mofa-Führerschein

Einen Perso kann er nicht dabei haben, weil er den nämlich nicht besitzt. Mit dem Führerschein kann man sich übrigens auch ausweisen.

peterobm  05.09.2016, 14:49
@offeltoffel

nochmal: welcher Führerschein??

offeltoffel  05.09.2016, 14:56
@peterobm

Der, von dem der Fragesteller geschrieben hat, dass er ihn seit kurzem besitzt. Siehe Zitat oben.

peterobm  05.09.2016, 15:00
@offeltoffel

Er hat NUR eine Prüfbescheinigung - Führerschein ist was anderes

offeltoffel  05.09.2016, 15:01
@peterobm

Wieso schreibt er dann, dass er seit einigen Tagen seinen Mofa-Führerschein hat? Woher weißt du, dass er etwas Anderes meint?

migebuff  05.09.2016, 17:10
@offeltoffel

Wieso schreibt er dann, dass er seit einigen Tagen seinen Mofa-Führerschein hat?

Weil Kinder nicht zwischen Führerschein, Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung unterscheiden können.

Woher weißt du, dass er etwas Anderes meint?

Weil er sich mit den enfachsten Grundlagen des Verkehrsrechts auskennt.

In Deutschland gilt die Ausweispflicht soweit ich weiß. Du mußt dich also jederzeit ausweisen können. Einen Kinderpass hatte man früher, sowas solltest Du dann dabei haben.

Allzeit gute Fahrt ->  bin früher auch Mofa gefahren :)))

PatrickLassan  05.09.2016, 14:50

Die Ausweispflicht besagt nur, dass man ab 16 einen Personalausweis bzw. einen Reisepass besitzen muss. Es gibr aber keine Pflicht, ihn mitzuführen.

offeltoffel  05.09.2016, 14:58
@PatrickLassan

Und ob es die gibt. Auf Anhieb mal in Wikipedia gesucht, ich hoffe das reicht dir als Quelle:

Ausweispflicht bezeichnet in weiterem Sinne die Verpflichtung, einen gültigen Ausweis zu besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorzulegen.

Wenn ein Polizist dich aufhält, muss er deine Identität feststellen können. Hast du keinen Ausweis dabei, wird das ganze ziemlich aufwändig und kann auch finanziell auf dich zurückfallen.

TheGrow  05.09.2016, 15:46
@offeltoffel

Ausschlaggebend ist nicht Wikipedia. Man darf nie vergessen, dass die Beiträge von Privatpersonen verfasst werden und nicht immer der gängigen Rechtsprechung  entsprechen.

Ausschlaggebend ist das was das Gesetz sagt. Und das sagt folgendes:

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§ 1 PAuswG - Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach dem Bundesmeldegesetz einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.


(3) Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

(4) Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen

  1. noch nicht 16 Jahre alt sind oder
  2. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben

***********************************************************

Laut dem Gesetz, ist man verpflichtet ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen Ausweis zu besitzen.

Eine Pflicht den Ausweis mitzuführen gibt es aber nicht.

Er muss nur auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorgelegt werden. Das heißt nicht, dass man den Ausweis immer mit sich führen muss, sondern die Behörde muss einen eine angemessene Zeit zur Vorlage geben.

Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle nur den Führerschein bzw. im Fall des Fragesteller die Prüfbescheinigung vorzeigen.

Hast du keinen Ausweis dabei, wird das ganze ziemlich aufwändig und kann auch finanziell auf dich zurückfallen

Was soll daran aufwendig sein? Wird der Fragesteller angehalten, legt er seine Prüfbescheinigung, die Betriebserlaubnis und die Versicherungsbestätigung vor, mehr muss er nicht vorlegen.

offeltoffel  05.09.2016, 19:14
@TheGrow

Das heißt also, wenn ich gesuchter Verbrecher bin und ich werde auf offener Straße kontrolliert, bin ich ziemlich safe, wenn ich einfach nie meinen Ausweis dabei habe? Weil die Polizei wird nicht mit jedem aufs Revier oder auf die Behörde fahren, der bei der Kontrolle den Ausweis nicht dabei hat. Und wenn es für mich persönlich keinen Nachteil hat...?

schwarzerkicker  06.07.2019, 13:18
@offeltoffel

Das bedeutet, dass die Angaben im Führerschein für eine Personenkontrolle ausreichend sind (und den muss man immer mit sich führen, wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt).

Mich hat bisher noch nie eine Polizeistreife oder jemand an der Supermarktkasse nach dem Pass gefragt. Der Führerschein war bisher stets ausreichend, auch beim Kauf von Whiskey. Muss allerdings dazu sagen, dass ich einen aktuellen EU-Führerschein habe und keinen uralten "Lappen" von anno dunnemal. Die alten Führerscheine sind als Lichtbildausweis meines Wissens nicht anerkannt.

Du bist ja nicht vor 1965 (so rum) gebohren, wo man keine Prüfbescheinigung dafür braucht. Also, führ einfach deine Betriebserlaubnis, Versicherrungsschein und Prüfbescheinigung mit. Gute fahrt

Warum willst du ein zusätzliches Dokument mitführen?

In § 5 FeV steht, dass eine Prüfbescheinigung ausgehändigt wird und deine Berechtigung hiermit nachzuweisen ist. 

In der Prüfbescheinigung selbst ist auf der rechten Innenseite ein Foto vom Inhaber vorhanden.

Nach § 1 PAuswG bist du erst ab 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Allerdings solltest du einen Reisepass oder Kinderpass besitzen. Eine Mitführpflicht gibt es nicht, sofern kein Grenzübertritt geplant ist.