Ohne Führerschein Mofa fahren?
Hallo Wir haben eine Diskussion hinter uns, um der es ging "Darf ich ohne Führerschein Mofa fahren?" Also, wenn ich mein Führerschein verliere, egal aus welchen Grund, darf ich weiter Mofa fahren, denn ich bin vor dem 01.05.1965 geboren. Ich durfte mit 15 Mofa fahren, ohne Führeschein! Stimmt das jetzt? Darf ich ohne Führeschein Mofa fahren?
12 Antworten
Um das einmal richtig klar zu stellen....
Das Datum 1.4.1965 hat ausschließlich folgende Bedeutung: Wer ab diesem Datum geboren ist, braucht für das Mofa eine Mofaprüfbescheinigung. Wer davor geboren ist, der benotigt diese nicht. Das kommt daher: Ab dem 1.4.1980 brauchte man eine solche Prüfbescheinigung. Wer allerdings bis dahin schon 15 war und vorher schon ohne fahren durfte, der darf das auch weiterhin (Besitzstandswahrung). Das ist alles.
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Hat man nun irgendeinen Führerschein, dann ist eine Mofaprüfbescheinigung nicht mehr nötig. Waspassiert aber, wenn man diesen Führerschein verliert?
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Verliert man den einfach so, indem man ihn verlegt, dann hat man ja noch weiterhin seine Fahrerlaubnis, man kann ihn nur nicht vorzeigen. Das kostet ca 10€,
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Erhält man ein Fahrverbot (z.B. wegen zu schnellem fahren usw), dann kann das bis zu drei Monaten gehen. Fahrverbot heißt, dass man in dieser Zeit kein `raftfahrzeug führen darf. Das bedeutet, dass man auch kein Mofa führen darf.
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Bekommt man jedoch (z.B. bei Trunkenheit) die Fahrerlaubnis entzogen (das sind dann mehr als drei Monate), dann sind erst einmal alle Fahrerlaubnisse sprich Führerscheine weg.
Aaaber ... die Mofaprüfbescheinigung ist nur eine Prüfbescheinigung und KEINE Fahrerlaubnis, kein Führerschein. Wie also die Fahrerlaubnis entzogen, so bleibt einem die Berechtigung, ein Mofa zu führen, erhalten, weil eben dafür keine Fahrerlaubnis benötigt wird (sondern nur eine Prüfbescheinigung bzw bei älteren vor dem 1.4.65 geborenen gar nichts).
Bei einem Fahrverbot (bis 3 Monate) darf also kein Mofa gefahren werden, bei dem Entzug der Fahrerlaubnis (mehr als drei Monate) kann weiterhin ein Mofa gefahren werden.
In Österreich ab 21 Jahren bis 50ccm/45 km/h, egal ob du jemals einen hattest oder nicht, ansonsten aber ist das verboten.
Erst nachdem die Strafe "abgesessen" ist, dann ja..
Man verliert nicht den Führerschein, sondern es wird die Erlaubnis zum führen eine Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr entzogen. Das bedeutet, auch Mofa fahren is nich...
Joh, aber die Formulierung: "also, wenn ich mein Führerschein verliere, egal aus welchen Grund,", schließt diese Bedeutung aus!
Nee, man kann ihm ja auch die Hose oder Jacke geklaut haben, ☺ aber auch dann dürfte er fahren,denn:
Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell, egal ob Sie sonst eine Fahrerlaubnis haben oder nicht oder ob Ihnen diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis darf weiterhin Mofa gefahren werden, entweder wenn man vor dem 01.04.1965 geboren ist, oder mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
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Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, es wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Mofa benötigt aber keine Fahrerlaubnis !!!!
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Anders sieht es aus bei einem verhangenen Fahrverbot z.B. bei einer Geschwindigkeitsverletzung , da darf auch keine Mofa gefahren werden, da sich das Fahrverbot auch auf die Mofa bezieht.
Das ist jetzt ganz genau! Danke :-)
@Leon97531, endlich mal eine korrekte Antwort.
Danke ;-)
Bist Du eine Mann oder ein Frau?
Was früher mal war, kannst du alles vergessen. Ganz früher gab es gar keine Mofas.
Auch frührer vor dem 01.04.1980 gab es schon Mofas, und diese durften diejenigen ohne Mofa Prüfbescheinigung fahren wer ab da 15 Jahre alt war (also geboren vor dem 01.04.1965), diese Regelung gilt auch noch heute.
Verlieren kann auch verlieren bedeuten.