Mofa Prüfbescheinigung ist vorhanden, Führerscheinsperre ist vorbei - Darf ich mit meinem Mofa fahren obwohl mein Führerschein mir entzogen worden ist?

9 Antworten

Hallo

Mofa Prüfbescheinigung ist vorhanden, Führerscheinsperre ist vorbei - Darf ich mit meinem Mofa fahren

wenn deine Sperre vorbei ist, warum willst du dann kein Auto mehr fahren?:-)

auch während deiner Sperre hättest du ein Mofa fahren dürfen

außer du meinst mit "Führerscheinsperre" ein Fahrverbot von 1-3 Monaten, in dieser Zeit darfst du nur Fahrrad fahren


Komisch, wie wenig viele Leute hier wissen. Das ist genau der wichtige Punkt, dass eine Mofaprüfbescheinigung kein Führerschein und somit auch keine Fahrerlaubnis ist.

Hat man ein Fahrverbot (z.B. einen Monat wegen Geschwindigkeit usw), dann ist es verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen. Da auch ein Mofa ein Kraftfahrzeug ist, darf man in diesem Fall auch kein Mofa fahren.

Wurde jedoch die Fahrerlaubnis entzogen (z.B. nach hohem Alkoholpegel), dann ist diese weg. Fahrzeuge, für die man eine Fahrerlaubnis und somit einen Führerschein braucht, dürfen dann nicht gefahren werden. Anderst ist das mit Mofas. Ein Mofa darf man OHNE Fahrerlaubnis führen, man braucht dazu keinen Führerschein. Was man braucht, das ist lediglich die Mofaprüfbescheinigung. Hat man die, so darf man nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durchaus damit ein Mofa führen. Auch die Sperrfrist hat damit nichts zu tun, denn die gibt lediglich die Zeit vor, in der man keine neue Fahrerlaubnis bekommen kann.

Da du anscheinend Experte bist, mal eine tiefgehendere Frage.

Wenn man Klasse 1 und 3 ( weiß gar nicht wie das jetzt heißt) gemacht hat, wäre Mofa fahren ja mit integriert . Wenn der Führerschein weg ist, was dann?

@LTB455

wäre Mofa fahren ja mit integriert

"Mofa" ist bei jeder Fahrerlaubnis die erworben werden kann integriert.

Wenn dir aber die FE entzogen wird ist jede Fahrerlaubnis weg auch Klasse 1 und 3.

Du benötigst dann die Mofa-Prüfbescheinigung oder musst vor dem 1.4.1965 geboren sein um bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein Mofa fahren zu dürfen.

@Antitroll1234

Dann hab ich ja zum Glück das letztere :-)

Aber könnte man dann die Prüfbescheinigung beantragen oder dürfte/müsste ich die neu machen?

Weil Theoretisch hat man ja diese Prüfbescheinigung

@LTB455

Die Prüfbescheinigung kann auch bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erworben werden.

Weil Theoretisch hat man ja diese Prüfbescheinigung

Wenn die FE entzogen ist, hast Du auch keine Berechtigung Mofa zu fahren, außer halt mit einer separaten Prüfbescheinigung, oder wenn Du vor dem 1.4.1965 geboren bist, dann reicht halt der Personalausweis.

@Antitroll1234

Genau genommen ist es so. Die Prüfbescheinigung ist nicht formal enthalten. Aber sofern man irgendeine Fahrerlaubnis hat, braucht man die Prüfbescheinigung nicht. Ist die Fahrerlaubnis weg, dann muss man halt zusehen, dass man eine bekommt, - es sei denn die Gnade des Alters bewahrt einen davor.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre bis Du eine FE erneut beantragen darfst, darfst Du mit einer vorhandenen Mofa-Prüfbescheinigung ein Mofa fahren.

Ein Verbot ein Mofa zu fahren besteht nur wenn zusätzlich zum Entzug der FE ein Fahrverbot verhangen wurde, oder es sich halt um ein Fahrverbot handelt.

Der Führerscheinentzug bedeutet, dass Du kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr mehr führen darfst. Auch kein Mofa mehr.

Frage doch mal bei der Führerscheinstelle nach, welche Optionen Du hättest.

und das ist falsch

...Führerscheinentzug...

.. gibt es schon mal gar nicht. Entzogen wird die Fahrerlaubnis. Und das heißt halt, dass man kein Fahrzeug führen darf, für welches man eine solche Fahrerlaubnis braucht.

Auch kein Mofa mehr.

Und daher ist das falsch, denn für ein Mofa braucht man ja keine Fahrerlaubnis. Das Gesetz verlangt nur eine Mofaprüfbescheinigung.

Hast du Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Bei letzteren darfst du Mofa fahren, weil man dafür nur eine Prüfbescheinigung braucht

DH. Da weiß es jemand wirklich.

@Franticek

Da weiß es jemand wirklich.

Obwohl der Begriff "Führerscheinentzug" nicht korrekt ist. :)

@Crack

So genau hab ich hier nicht hingeschaut. Aber aus anderen Antworten glaube ich zu wissen, dass er die Unterschiede kennt.