Darf ich auf meinem Mofa jemanden mitnehmen(hab Mofa Prüfbescheinigung und bin 15 Jahre alt)?

2 Antworten

Kommt drauf an wie viele Sitzplätze in den Papieren eingetragen sind.

Wenn das Mofa als 2 Sitzer eingetragen ist, darf man mit 2 Personen fahren. Egal wie Alt sie beide sind.

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html

TheGrow  20.06.2017, 16:25

Egal wie Alt sie beide sind.

Vorsicht! Diese Aussage ist nur bedingt richtig. Korrekt ist:

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder auf einem Kleinkraftrad nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein

Rockuser  20.06.2017, 16:31
@TheGrow

Hallo the Grow, wo steht den das? Nicht das ich es prinzipiell nicht glaube, aber das ist mir Neu.

TheGrow  20.06.2017, 16:41
@Rockuser

Hab gerade mal nachgeschaut, welche Folgen ein Verstoß hiergegen hat:

Natürlich wird einem die Weiterfahrt mit dem Kind unter 7 untersagt und es droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung:

Tatbestandsnummer: 210006

Tatvorwurf: Sie nahmen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mit.

Ordnungswidrigkeit gem. § 10 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

Rockuser  20.06.2017, 16:44
@TheGrow

Danke, das hatte ich leider nicht gelesen.

Hallo anvjebf,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heiß, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen:

 
  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. 

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.

Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Für Dich wahrscheinlich unwichtig, aber nur der Vollständigkeit Halber erwähnt. Wer ein Kind unter 7 Jahren mitnehmen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Schöne Grüße
TheGrow

anvjebf 
Fragesteller
 20.06.2017, 17:22

Also darf ich mit 15 andere Mitnehmen (Freunde im meinem Alter) oder nicht?

TheGrow  20.06.2017, 17:26
@anvjebf

Ja mit 15 darfst Du Gleichaltrige mitnehmen.

Nur wenn Du ein Kind UNTER 7 mitnehmen willst, ist das nicht zulässig und kann mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro geahndet werden, wenn Du es trotzdem mitnimmst

anvjebf 
Fragesteller
 20.06.2017, 17:27
@TheGrow

DANKE 😊

Jannik2802  20.06.2017, 17:26

Ja!