Wohnsitz in D und AT, Studium in AT, wo steuerpflichtig?

2 Antworten

1. Du bist in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig, weil Du in beiden Länder einen Wohnsitz hast.

2. Was dann wo zu versteuern ist, entscheidet das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

3. DEin Minijobs (geringfügige Beschäftigungen unter der Grenze von 450,-  und 405,98, sind steuerlich irrelevant. Werden nicht in eine Einkommensteuererklärung aufgenommen.

4. Bei den übrigen Beschäftigungen wird Jeweils der Betrag aus dem anderen Land bei der Ermittlung des Progressiosnvorbehalts eingerechnet. Also man kann nicht durch Beschäftigungen in zwei Länder, zwei mal den Grundfreibetrag bekommen.,

IceThunder 
Fragesteller
 21.11.2015, 09:51

Vielen Dank für die Antwort! Zum DBA habe ich Folgendes finden können: 

(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:

a) Die Person gilt als nur in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragsstaat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als nur in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist;

Ich bin mir nicht ganz sicher, was nun auf mich zutrifft. Ich verfüge in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte (kann in D jederzeit bei meinen Eltern wohnen). Engere wirtschaftliche Beziehungen lassen sich nicht feststellen, wenn ich angenommen in beiden Staaten arbeiten würde. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird, nachdem ich in AT studiere (und das auch meine Hauptbeschäftigung ist), aber wohl hier in AT liegen, richtig? Demnach wäre ich in AT steuerpflichtig?

wfwbinder  21.11.2015, 10:06
@IceThunder

Es hilft Dir so, oder so nicht, weil wenn Du nur in einem Vertragsstaat unbeschränkt steuerpflichtig bist (vermutlich hier DEutschland, weil DEutscher), die Einkünfte aus dem anderen Staat dort mitversteuert werden (Du musst dann dem Arbeitgeber in dem Staat, wo Du nicht ansässig bist (hier dann A), eine "Ansässigkeitsbescheinigung" vorlegen (bekommst Du beim Finanzamt). Dann wird alles in D versteuert.

IceThunder 
Fragesteller
 21.11.2015, 10:16
@wfwbinder

Das bedeutet: würde ich sowohl in D als auch in AT geringfügig angestellt sein, würde ich nach deutschem Recht besteuert werden und müsste dem dortigen Finanzamt, neben meinen Einkünften aus D, auch meine Einkünfte aus AT offenlegen? Die Hochschule in AT würde dann eine „Ansässigkeitsbescheinigung“ von mir erhalten und damit Bescheid wissen, dass ich meine Steuern in D bezahle? Oder vergesse ich da etwas? 

wfwbinder  21.11.2015, 10:24
@IceThunder

Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) also unter den Grenzen, trägt der Arbeitgeber doch pauschal die Abgaben. Da zahlst Du nichts, sondern alles der Arbeitgeber.

Erst wenn Du über die Grenzen kommt, wird es überhaupt interessant. Da gibst Du dem Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung, die Du beim Wohnsitzfinanzamt bekommst. Die ziehen dann keine Steuern ab. Als Jemand mit Ansässigkeitsbescheinigung, musst Du bei dem Finanzamt, die Dir die gegeben haben eine Steuererklärung abgeben.

IceThunder 
Fragesteller
 21.11.2015, 10:31
@wfwbinder

Das ist mir klar! Jedoch würde ich ja, selbst wenn ich in D 450€ und in AT 405,98€ verdienen würde, in beiden Staaten unter deren Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Aufaddiert - und das ist, was zählt - aber deutlich drüber. Aber diesen Fall hast du ja bereits geschildert und beantwortet. Vielen Dank für die schnellen Auskünfte, du hast mir sehr geholfen! ;)

A) was heißt für dich geringfügig? Ein sogenannter 400 € Job (450 €)? Der ist für dich steuerfrei

B) wie das Steuerrecht in Österreich zu behandeln ist, musst du ein Österreicher fragen. Für Deutschland gilt: Welteinkommensprinzip, d.h. alles alles alles ^^ wie es dann mit der Doppelbesteuerung aussieht, must du im DBA von Deutschland Österreich nachschauen.

C) ist wie A)

C1) ist wie A)

C2) ist wie B)

C3) Dann musst du Steuern zahlen