Außergerichtliche Einigung oder Drohung?
Ich habe ein Unternehmen, mit einer Webseite. Diese wurde von einer Person mit illegalen DDoS angriffen lam gelegt. Diese Person habe ich nun angezeigt. Wäre das eine Drohung wenn ich der Person sage dass ich bereit bin die Anzeige zurückzunehmen gegen geld Zahlung ? Sonst würde ich mir ja über den Anwalt Schadensersatz einklagen. Ich habe nämlich sehr belastende Beweise. Wäre dass den okay oder eine Drohung ? Weil ich mache ja eigentlich nur ein Angebot und keine Drohung
6 Antworten
Ich habe ein Unternehmen, mit einer Webseite.
Um welche Art von Business geht es überhaupt?
Diese wurde von einer Person mit illegalen DDoS angriffen lam gelegt. Diese Person habe ich nun angezeigt.
Woher kennst du die Person?
Wie lautet die Strafanzeige bei der Polizei?
Sonst würde ich mir ja über den Anwalt Schadensersatz einklagen.
Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Ich habe nämlich sehr belastende Beweise.
Die wirst du doch sicher bereits der Polizei zur Verfügung gestellt haben - oder?
An welche Höhe der Zahlung hattest du denn gedacht?
Was aus deiner Website geworden ist, erzählst du auch nicht - komisch.
Das ist weder Nötigung noch Drohung, da es ganz legal und rechtens ist, einen Strafantrag zurück zu ziehen.
Wo hast du das denn her?
Vorlesung STrafrecht, erstes Semester ...
Und die ersten Worte des §: Wer einen Menschen rechtswidrig.....?
Da steht nicht: wer einen Menschen mit der Drohung einer rechtswidrigen Handlung ...
sondern die Tat insgesamt muss rechtswidrig sein, nicht die Handlung. das ist der feine Unterschied.
klassisches Beispiel: habe dich beim Diebstahl erwischt. Jetzt fordere ich von dir 500 Euro oder ich zeige dich an. Eindeutig Erpressung, obwohl ich dich natürlich anzeigen darf.
Welcher Schaden / Unkosten sind Dir nachweislich entstanden ?
Das könntest Du von ihm außergerichtlich verlangen.
Moin,
das ist keine Drohung, dürfte strafrechtlich gesehen aber im Bereich versuchter Nötigung/Erpressung liegen.
Mit welchem empfindlichen Übel wird gedroht?
Das wäre keine Drohung, sondern im juristischen Sinn möglicherweise ein Erpressungsversuch.......
Erpressung mit einer legalen Handlung??
Es handelt sich tatsächlich um Erpressung, auch wenn die Handlung legal ist. Dies beruht darauf, dass hier zwei Dinge miteinander verknüpft werden, die nicht zusammen gehören.