Wann ist etwas eine Drohung?

7 Antworten

Hab jz ne Anzeige

Nein, hast Du nicht.

Wer auch immer das behauptet, hat mal fett gelogen.

Eine Drohung ok, das ist es, aber eine strafrechtliche Bedrohung ist das nicht lange nicht.

Eine Drohung, bei welcher ein Strafverfahren ewröffent wird, muss eine explizite Androhung eines Verbrechens beinhalten.

Ein Verbrechen ist eine Straftat, bei welcher mn mind. ein Jahr in den Knast muss.

Beispiel: Diebstahl, Körperverletzung, ja sogar gefährliche Körperverletzung auch, Mindeststrafandrohung unter einem Jahr im StGB, deswegen eine Drohung damit nicht strafbar.

Beispiel: Mord, schwere Körperverletzung (bleibender Schaden). Definitiv über ein Jahr Mindeststsrafandrohung, deswegen ja, eine Drohung damit ist strafbar und bedeutet ein Strafverfahren.

Beispiel: Ich schneide Dir die Ohren ab.Körperverletzung, bleibender Schaden (was ab ist ist ab), damit schwere Körperverletzung, Strafandrohung über mind ein Jahr Haft, Verbrechen, Drohung damit ist strafbar.

Beispiel: Ich hau Dir ein paar aufs Maul. Maul hauen, einfache Körperverletzung, Mindeststrafandrohung unter einem Jahr Haft, kein Verbrechen, Drohung damit nicht strafbar.

du hast jz ein richtiger ftes Problem.

Das ist gar nichts - strafrechtlich wohl gemerkt.

ob der Olle damit vor Gericht durchkommt?

Zivilrechtlich ja.

Man wird das nicht machen. Strafrechtlich ist das gar nichts, aber dennoch könnte man zivilrechtlich dagegen vorgehen. Zivilklagen sind druchaus gegen Drohungen möglich, Unterlassungserklärungen fordern, Abmahnen, das ist teuerer als so manches Strafverfahren.

Aber wie gesagt, man wird das kaum machen.

Was als Drohung empfunden wird, ist individuell ganz verschieden. Für manch einen ist es eine ernsthafte Drohung, wenn die Schwiegermutter mit freundlichen Worten ihren Besuch ankündigt.

Drohung ist halt subjektiv. Wenn dir ein Kollege sagt: ,,Heute zerstöre ich dich!‘‘ z.B. auf ein Spiel bezogen, könntest du ihn trotzdem anzeigen...

Eine Bedrohung, also eine Straftat nach § 241 StGB ist das definitiv nicht.

In Frage käme vermutlich noch eine Nötigung, dafür braucht man aber deutlich mehr Kontext als diesen einen Satz.

Ja, das ist offensichtlich eine Drohung.