Was ist eine schwere Drohung , und ab wann ist eine schwere Drohung eine schwere Drohung?

7 Antworten

Ich denke mal, dass eine Morddrohung eine schwere Drohung ist. Eine Bombendrohung ebenfalls. Und dann natürlich, wie ernst sie ausgesprochen wurde.

Eine leichte Drohung ist: Ich klatsch dir gleich eine.

Wenn die Unversehrtheit der Person oder Angehörigen/Freunde  bedroht wird.

Den rechtlichen Begriff der "schweren Drohung" gibt es nicht.

Was es gibt, ist folgendes:

Bedrohung, § 241 StGB

Wegen Bedrohung wird bestraft, wer einem anderen mit der Begehung eines Verbrechens gegen das Opfer selbst oder eine ihm nahestehende Person droht. Die Aussage "ich schlag dich gleich" ist die Drohung mit einer einfach Körperverletzung (§ 223 StGB). Diese ist nach § 12 StGB aber nur ein Vergehen, kein Verbrechen. Der Unterschied besteht darin, dass ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft wird, ein Vergehen dagegen eine niedrigere Mindeststrafe aufweist. Im oben genannten Beispiel wäre die Freiheitsstrafe im Falle der einfachen Körpverletzung "bis zu 5 Jahren", ohne dass eine Mindeststrafe genannt wird. Daher gilt die generelle Mindeststrafe aus § 38 StGB (Mindestmaß: ein Monat).

Anders sähe es aus, wenn A zu B sagt: "Morgen bring ich dich um!". Hier wird zumindest mit einem Totschlag gedroht (§ 212 StGB). Die Strafdrohung beträgt hier "nicht unter 5 Jahren". Damit ist der Totschlag ein Verbrechen, da die Mindeststrafe über einem Jahr liegt.

Für die Bedrohung muss also sozusagen eine qualifizierte Drohung vorliegen, nämlich die mit einem Verbrechen.

Nötigung, § 240 StGB - Drohung mit einem empfindlichen Übel

Es gibt außerdem noch die "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Auch bei der Nötigung reicht eine einfache "Drohung" nicht aus, wobei der Zusatz "mit einem empfindlichen Übel" deutlich weniger voraussetzt als ein Vebrechen wie oben.

Eine Drohung mit einem empfindlichen Übel liegt dann vor, wenn der Täter dem Opfer mit einer erheblichen nachteiligen Einbuße (welcher Art auch immer) droht, die geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der Situation des Opfers zu dem verlangten Verhalten zu bestimmen.

Sagt der Täter also zum Opfer "Du schlägst jetzt sofort die Scheibe von dem Auto hier ein, ansonsten schlage ich dich", dann liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel vor. Genauso ein empfindliches Übel kann es aber auch sein, wenn dem Opfer gedroht wird, man würde es anzeigen, man würde es feuern oder man würde (als Lehrer) dem Schüler eine schlechte Note geben, wenn das Opfer nicht bereit ist, Geschlechtsverkehr mit dem Täter zu haben. Auch in solchen Fällen liegt also eine Nötigung vor, sogar eine qualifizierte nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB.

Eine Bedrohung (§ 241) beinhaltet, dass mit einem Verbrechen gedroht werden muss. Ein Verbrechen ist eine Tat, die mit mindestens einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird.

Also sind Drohungen wie "Ich scheuer  Dir eine" oder "ich werde Dir in den Hintertreten" keine Bedrohungen nach dieser Vorschrift.

Es müsste mit Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung gedrohnt werden.

Wenn Jemand mit einer Drohung zu etwas gezwungen werden soll, wäre es ggf. Nötigung § 240 StGB, da reicht schon, wenn man ein empfindliches Übel in Aussicht stellt.

Zum einen, es gibt den Begriff "schwere Drohung" nicht im Recht.

Zum anderen, es kommt drauf an, ob du Zivilrecht oder Strafrecht meinst.

Möglicherweise meinst du "Gefährliche Drohung". Die wird im österreicheischen § 107 StGB behandelt und erklärt.