Musterschreiben zu Vereinbarung bei Schadensfall gesucht?
Hallo, Ich habe neulich mit meinem PKW einen Außenspiegel beschädigt. Ich einigte mich mit dem Geschädigten darauf, dass er den Spiegel reparieren lässt und ich dann persönlich die anfallende Rechnung begleiche ( also ohne Beteiligung der Versicherung) . Jetzt würde ich jedoch gerne noch ein Schreiben vorbereiten, in dem mir der Geschädigte versichert, dass mit der beglichenen Rechnung der Schaden auch beglichen ist und keine weiteren Zahlungen oder Ersatzansprüche mehr fallen können. Kennt jemand dafür ein Musterschreiben oder hat Tips für mich, worauf ich bei der Formulierung achten muss? Danke im Vorraus :)
3 Antworten
Hallo!
So ein Musterschreiben wüsste ich jetzt nicht.
- Aber ein Tipp: Immer über die Versicherung abwickeln, eben ganau aus diesen Gründen der möglichen Nachforderung.
Es kann ja auch durchaus so sein, dass sich bei der Behebung des Schadens herausstellt, dass der Schaden weitaus grösser ist, als ursprünglich angenommen. So, was machst du dann? Zahlst du nicht, bekommest du Ärger!
- Wenn es über die Versicherung geht, kannst du dann immer noch entscheiden, ob du den Schaden übernimmst oder ob die Versicherung bezahlen soll. Und Nachforderungen müssen dann über die Versicherung laufen ... und das wird geprüft.
Also immer die Versicherung einschalten. Ist wesentlich sicherer.
LG Bernd
du solltest ein schreiben verfassen das du selbst schon fast korrekt formuliert hast.. frage deine Versicherung ob die dafür einen vordruck haben denn die benötigen dann auch eine Ausfertigung den an die wird ein möglicher geschädigter herantreten und forderungen geltend machen.
Vorher immer Bilder vom Schaden fertigen und klar deffinieren was kaputt ist und das auch nur das bezahlt bzw erstattet wird. Das macht auch ggf. der Tüv in einem sogenannten kurzgutachten.. für bezahlbares Geld.,.. So entgeht man möglichen Nachforderungen..
joachim
Du kannst zwar auf den Verzicht darüber hinausgehender Forderung verweisen. Das hat im Zweifel aber vor Gericht keinen Bestand. Hilft somit nicht.
Ja aber wenn der ggeschädigte doch dafür unterschreibt, dass der Schaden behoben und alles beglichen ist, dann ist das doch eine klare Aussage, oder?