Aussage (Jugendamt) zurückziehen

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Ein Kind ist ein hilfloses, hilfsbedürftiges Wesen. Wenn dem JA eine Meldung gemacht wird die sein Wohl gefährdet ist es, wie schon geschrieben, verpflichtet dieser Meldung nachzugehen. Du kannst aber darum bitten Dich aus der Sache raus zu halten. Was Sinn macht in Deinem Fall und nachvollziehbar ist. Sollte der Vater des Kindes nun anfangen wollen auch Dich zu bedrohen so erstatte entsprechende Anzeige gegen ihn. Da er ja schon auffällig geworden ist, die Polizei bereits gegen ihn einschreiten musste, das JA sich auch ein entsprechendes Bild machen wird wirst Du gute Chancen haben vor ihm Schutz zu finden auf normalem Rechtsweg. Hast Du kein Geld für einen Anwalt so nutze die kostenlose Rechtsberatung des örtlichen Amtsgerichts. Schaue online nach welche Bedingungen zu erfüllen sind. Dort bekommst Du dann auch schriftlich Prozesskostenhilfe. Im Bedarfsfall kannst Du Dich auch an den Weißen Ring wenden.

kommt drauf an, was du da gesagt hast.. wenn du bspw. jemanden falsch beschuldigt hast und der jetzt deswegen ärger hat, dann geht das nicht so einfach..

LieutenantDan88 
Fragesteller
 10.02.2015, 09:30

Nee, ich habe die Warheitgesagt und jemanden zurecht beschuldigt.

Googlergoogla  10.02.2015, 10:21
@LieutenantDan88

das war nur ein beispiel. ohne zu wissen, worum es geht, kann man dir nicht antworten..

wenn du das nicht sagen willst, dann wünsche ich dir alles gute..

das Jugendamt ist ja keine Instanz wie die Polizei oder das Gericht, wo auch immer das Jugendamt Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung erhält, muss es diesen nachgehen, selbst bei anonymen Meldungen. Daher müssen sogar alle deine Angaben überprüft werden.

LieutenantDan88 
Fragesteller
 10.02.2015, 09:37

Meine Angaben müssen überprüft werden?! Das heißt? Also ich habe ja die Wahrheit gesagt, dass kann die polizei auch teils bestätigt weil die dazu gekommen sind.

Joergi666  10.02.2015, 09:40
@LieutenantDan88

Im SGB 8 ist klar geregelt, dass das Jugendamt solchen Hinweisen nachgehen muss- sprich die eltern mit der Situation konfrontieren und evtl. die häusliche Situation überprüfen. Du kannst aber vom Jugendamt verlangen, dass du namentlich nicht als Melder genannt wirst- i.d.R. fragt das Jugendamt auch immer, ob man diese Angaben namentlich macht.

Ich habe eben deinen Kommentar gelesen und deshalb - nein, du hast keinerlei Einfluss, wie das Jugendamt reagiert. Ein Junkie sollte nicht unbegleitet Umgang mit seinem Kind haben. Bedrohungen und Beleidigungen - auch noch vor dem Kind - gehen überhaupt nicht.

Natürlich muß das Jugendamt an dem Fall dranbleiben. Eine Kehrtwendung von dir ist völlig unangebracht und wäre unverständlich.

Man kann z.B. bei der Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung zurückziehen, wenn man sich außergerichtlich einigen und wieder vertragen will! Beim Jugendamt kannst Aussage nicht zurückziehen, es sein denn, Du würdest zugeben, dass Du gelogen hast!