wie lange habe ich zeit eine zeugenaussage zurück zu ziehen?

5 Antworten

Wenn es sich um eine Verwandten handelt, kannst man vor der Hauptverhandlung, auch nach bereits getätigter Aussage vor Polizei, Staatsanwalt und/oder Richter, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die Aussage ist dann unverwertbar, sie darf auch nicht mehr in der Hauptverhandlung verlesen werden (§ 252 StPO).

Da es sich bei dir um deinen Bruder handelt, kannst du also deine Aussage jederzeit zurückziehen, verweise dabei auf die Vorschrift des § 252 StPO.

ich bin mor nicht sicher was ich ausgesagt habe

Hast du keine Kopie der Aussage bekommen? Ansonsten: In der Verhandlung geht es auch noch. Allerdings können dann dir die Verfahrenskosten "aufgedrückt" werden.

ich bin mor nicht sicher was ich ausgesagt habe und möchte nun gerne meine aussage zurückziehen die frage ist nur wie lange ich das recht habe die Aussage zurück zu ziehen???!

Man kann Aussagen nicht zurückziehen. Du kannst Deine Aussage höchstens in dem Sinne korrigieren, dass Du eine neue Aussage machst, in der Du erklärst, dass Deine vorherige Aussage falsch war.

So lange der Prozeß nicht beendet ist ja.

also es geht um mein Bruder und das ist 11 tage her! ich bin mir nicht sicher was ich gesagt habe!