Wie kann ich eine Anzeige zurückziehen?

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Deine Eltern sind Dein Vormund.

Als Vormund haben sie die absolute Verfügungsgewalt und können über Deinen Kopf hinweg über Dich und Deine Belange entscheiden. Du kannst noch so dagegen sein, hilt alles nichts.

Mit genau dieser Berechtigung haben sie die Anzeige erstattet, Du selbst kannst diese gar nicht zurückziehen.

Darüber hinaus steht hierbei zudem keine einfache Straftat im Raum, sondern:

§ 174 StGB - Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1.) an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2.) an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3.) an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Auf Deinen Lehrer trifft Nr. 2 zu, Du bist unter 18 Jahren für Ihn völlig tabu.

Wie Du bemerken wirst, steht hierbei und bis hier hin nicht einmal zur Debatte, ob ihr zwei was voneinander wolltet, Liebe, Zuneigung, das spielt gar keine Rolle, der hat in wirklich jedem Fall komplett die Finger von Dir zu lassen.

Es ist zudem ein Offizialdelikt. Das bedeutet, wenn das bekannt wird, wird die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige tätig. Selbst wenn Deine Eltern das nun zurückziehen würden, würde das überhaupt nichts ändern.

Wenn sich das bestätigt, wird der Herr Lehrer vermutlich bestraft - wovon jedoch abgesehen werden kann - siehe hierzu Absatz 4 des § 174 StGB.

Aber sein Dienstherr findet das sicherlich nicht ganz so spaßig, die Herrschaften der Oberschulämter gehen bei sowas zum Lachen eher in den Keller. Man ist dort sehr konservativ drauf. Es steht ein Disziplinarverfahren ins Haus, bei welchem er seinen Lehrerjob, seinen Beamtenstatus, gar seinen Pensionsanspruch los weden könnte, was soviel heißt wie Arbeitslos auf der Straße und nach 12 Monaten Hartz IV.

Sollte der Nette Herr Lehrer zudem eine Frau haben (soll ja vorkommen), die wird er garantiert los sein, seine (eventuell vorhandenen) Kinder wird er kaum noch zu Gesicht bekommen.

Alleine aus diesem Grund, aufgrund dieses Risikos bereits - oh Gott war der blöde!

Eine solche Anzeige kannst Du nicht zurückziehen, auch wenn hier Anderes geschrieben wird. Kein Staatsanwalt wird eine Anzeige nach § 174 StGB fallen lassen weil der Anzeigeerstatter das will. Er wird vielmehr ermitteln was zu ermitteln ist und erst dann eventuell einstellen, oder aber auch nicht.

Das Du wenig Beweise hast ist uninteressant, nicht Du musst was beweisen sondern der Staatsanwalt, unter Anderem auch auf Grund Deiner Aussage.

eine Eltern sind Dein Vormund.

Als Vormund haben sie die absolute Verfügungsgewalt und können über Deinen Kopf hinweg über Dich und Deine Belange entscheiden. Du kannst noch so dagegen sein, hilt alles nichts.

Mit genau dieser Berechtigung haben sie die Anzeige erstattet, Du selbst kannst diese gar nicht zurückziehen.

Meines Wissens geht das, aber da Duch noch minderjährig bist, könnte es sein, dass Deine Eltern die Anzeige zurückziehen müssen. Erkundige Dich doch einfach bei der Polizei, die können Dir das sicher genau erklären.

Wenn jemand eine Anzeige zurückziehen kann, dann nur derjenige, der sie gemacht hat - in dem Fall deine Eltern. Man kann aber prinzipiell eine Anzeige nur bei einem Antragsdelikt in der Form zurückziehen, dass sie nicht weiter verfolgt wird. Doch selbst da kann die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse feststellen und die Sache weiter verfolgen.

Ein Antragsdelikt bedeutet eine Straftat, bei der man selbst betroffen ist. Bei einem Offizialdelikt dagegen kann man zwar auch die Anzeige zurückziehen, die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch weiter und entscheidet selbst, ob sie die Angelegenheit zur Anklage bringt.

Ein Offizialdelikt ist beispielsweise versuchter Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Viel genauer beschrieben ist das hier http://www.helpster.de/eine-anzeige-zurueckziehen-so-gehen-sie-vor_70827