Darf ein Ausbilungsbetrieb die Azubis zu weit entfernten Baustellen hinschicken
Hallo, mein Neffe ist 17 und macht eine Ausbildung zum Maurer. Nun verhält sich der Betrieb absolut unfair. Der Betrieb verlangt, dass mein Neffe morgen um 7 Uhr auf einer Baustelle weit auf dem Land erscheinen soll. Die Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist schlecht und von der Haltestelle zur Baustelle folgt nochmal ein Fußweg von 4 Kilometern (!!). Und da soll er dann um 7 Uhr sein und bis17 Uhr soll er dann arbeiten. Dann soll er selber wieder nach Hause fahren. Insgesamt soll er dafür nur einen Arbeitstag (8Stunden) gutgeschrieben bekommen. Die Fahrzeit soll er komplett alleine als Freizeit tragen. Das kann es doch wohl nicht sein. Ich lass mit eingehen eine halbe Stunde Fahrzeit - die Zeit die er zum Betrieb braucht - anzurechnen. Der Rest muss dann doch als Arbeitszeit gelten und mehr als 8 Stunden darf er eh nicht arbeiten. Wie seht Ihr das?
19 Antworten
Dein Neffe ist unter 18 Jahren und Azubi. Er darf nur eine 40 Stunden Woche arbeiten. Also 8 Stunden am Tag.
Das heißt er muss am Tag 2 Stunden Pause haben. Dann ist das auch erlaubt.
Zwischen Arbeitsende (Feierabend) und Arbeitsbeginn müssen 12 Stunden liegen. Auch das ist hier erfüllt.
§ 12 JArbSchG
Macht auch wegen dem Arbeitsrecht schlau. Das verstösst ziemlich sicher gegen die Gesetze.
Ja - darf er :)
sei doch froh, dass er eine Ausbildung hat, anstatt nur zu meckern??
Ist so nicht richtig , 2 Stunden Fahrzeit sind zumutbar .
Warum lässt er sich nicht vom Kollegen mitnehmen ?
ich sehe das, wie der betrieb, ganz normaler vorgang