Ausfallzeiten während der Wiedereingliederung

3 Antworten

Nein, die musst du nicht nacharbeiten. Wer sich in der Wiedereingliederung befindet, hat immer noch den "Krank Status"

Wenn der AG sich quer stellt, musst du notfalls zum Arzt gehen und über deine Beschwerden berichten. Der schreibt dich dann notfalls für eine Stunde oder einen Tag krank. Ob dabei die Wiedereingliederung unterbrochen oder verlängert wird, musst du am besten bei deiner KV erfragen.

Das kann dir am besten deine Krankenkasse beantworten.