Ausbildungsverhältnis endet und keine übernahme trotz mündlicher Zusage. Rechtens?

3 Antworten

Der Fehler liegt bei Dir, Du hättest Deinen Chef quasi auf die Füße treten müssen um einen schriftlichen Vertrag bestehen müssen. Immer und immer wieder. Also solltest Du Bewerbungen schreiben und Dich am Montag bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Arbeitsamt arbeitslos melden.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung

Monique2334 
Fragesteller
 17.06.2017, 13:27

Bin jetzt seit Mittwoch arbeitssuchend gemeldet. Dachte es gibt dazu vielleicht eine Regelung. Naja dann heißt es jetzt Prüfung bestehen und Bewerben. Vielen dank für die schnelle Antwort.

Arbeitsverträge können zwar rein mündlich getroffen werden - ohne schriftliche Zusage sieht es aber leider schlecht aus, da auf irgendwas zu pochen oder jemanden auf dieser Aussage festzunageln.

Monique2334 
Fragesteller
 17.06.2017, 13:28

Mies für mich. :( Aber danke für die schnelle Antwort.

Mündlich ist leider nicht verbindlich.

Monique2334 
Fragesteller
 17.06.2017, 13:15

Naja aber ich habe mich ja schließlich auf die mündliche Zusage verlassen und mich nicht Arbeitssuchend gemeldet. Mir entsteht ja ein erheblicher Schaden keinen Job und eine Sperre beim Amt, da ich mich ja zuspät gemeldet habe.Gibt es kein Gesetz in dem man besagt, dass man dies schon vor 3 Monaten hätte sagen müssen.

Kirschkerze  17.06.2017, 13:21
@Monique2334

"Gibt es kein Gesetz in dem man besagt, dass man dies schon vor 3 Monaten hätte sagen müssen."

Nein so etwas ist nicht existent. Musst leider einsehen, dass du zu blauäugig warst und schon längst auf ein Schriftstück hättest pochen müssen.

Eventuell stellt dir dein Arbeitgeber aber etwas aus, das das Amt besänftigen kann. (Eventuell so etwas wie "Übernahme aufgrund betrieblichen Gründen nicht möglich obwohl zugesichert blabla"