Ausbildungsplatz zahlt mir im ersten Monat kein Gehalt wegen fehlender Sozialverschierungsnummer und Steuer-ID! Dürfen die das?

4 Antworten

klar ist, daß die Daten für eine genaue Lohnabrechnung erforderlich sind

Aber klar ist auch, daß trotzdem ein Vergütungsanspruch besteht und die Vergütung nachgezahlt werden muß - alles andere wäre ungesetzlich

P.S. Du arbeitest nicht, sondern bist in Ausbildung

MaggieSimpson91  21.09.2015, 00:23

In der Ausbildung arbeitet man für gewöhnlich.

Krankenversicherung, wer eine Ausbildung macht ist pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse, diese kannst du dir aussuchen.

Selbst wenn noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, kann der Arbeitgeber dich mit deinem Geburtsdatum und dem Geburtsort (Ausländer evtl. ein paar mehr Angaben) bei der Krankenkasse anmelden und eine Sozialversicherungsnummer wird erteilt.

Steuer-ID kann tatsächlich etwas dauern.

Einen Ausbildungsvertrag hast du unterschrieben? Hast du dein Exemplar auch schon von der zuständigen Kammer erhalten? (Das kann durchaus auch etwas dauern).

Löhne/Gehälter/Ausbildungsvergütungen können selbstverständlich nachgezahlt werden.

Nein, das geht gar nicht. Sie können Dir eine a-Konto-Zahlung geben und bei Vorliegen sämtlicher Unterlagen auch die Abzüge an die einzelnen Institutionen abführen. Das ist machbar.

Da ist in der Tat etwas faul, nämlich du. Die Sozialversicherungsnummer wird dir bei Anruf bei deiner Krankenkasse nach Identifikation mitgeteilt und die Steueridentifikationsnummer erhältst du umgehend in die Hand bei einem Besuch deines zuständigen Finanzamtes. Du hast irgendwas gewaltig falsch gemacht, nichts von beidem dauert "länger".

thewhale95 
Fragesteller
 20.09.2015, 22:55

Da ich Ausländerin bin ist das alles etwas komplizierter, ich bin bei einer ausländischen Versicherung privat über meinen Vater versichert und als ich meine Steuer-ID angefordert hab hieß es es dauert 4 Wochen. 

MaggieSimpson91  20.09.2015, 23:10

Oh, ich entschuldige mich aufrichtig bei dir. Solche Informationen wären hilfreich, weil das ja hier nicht die Regel ist. Du musst trotzdem deinen Lohn erhalten, das ist so nicht rechtens. Je nach Höhe deines Gehaltes muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und wenn du von der Lohnhöhe her schon in den Bereich der Lohnsteuerzahlung gerätst, wirst du vom Finanzamt erst einmal in die höchste Steuerklasse 6 gestuft. Der Arbeitgeber meldet dich hierzu vorläufig an.