Sozialversicherungsnummer, Steuer ID Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis?

5 Antworten

Schaue mal hier

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html

Da rufst Du an und bittest um eine Sozialversicherungsnummer. Das nötige Stück Nachweis wird Dir zugeschickt.

Frage Deine Eltern, bei welcher Krankenkasse Du versichert bist.

Gehe zum örtlichen Finanzamt und erkläre da, dass Du jetzt im Nebenjob mit Verdienst anfängst. Bitte um Zusendung einer Steuer-ID. Persönlich kommt immer gut. Da erlebst Du dann auch gleich, dass die Menschen in dieser Behörde nicht beißen.

Warum Du die anderen beiden Sachen überhaupt in irgendeiner Weise ausfüllen sollst erschließt sich mir nicht. Schon gar nicht, wenn Du Deutscher bist. Kopiere also Deinen Personalausweis so, dass ersichtlich ist, dass Du diese beiden Sachen nicht brauchst.

Die Sozialversicherungsnummer erhältst du von der Krankenkasse, die Steuer-ID vom Finanzamt.

Ach ja...wenn du da nix hast, dann kann die auch der Arbeitgeber abfragen.

Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis hast, dann kreuzt du ja an. Hast du so eine nicht, dann nicht.

Wenn du das erste Mal arbeitest, musst du die Soz.-Vers.-Nr. bei deiner Krankenkasse beantragen. Die wird dir dann zugeschickt.

Deine Steuer-ID wurde deinen Eltern irgendwann zugestellt. Die bekommst du aber beim Finanzamt, wenn du deinen Ausweis vorlegst.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis brauchst du aber nur als Ausländer.

Die Sozialversicherungsnummer bekommt der Mensch bei der DRV.

Seit wann die Steuer-ID anderen Personen zugesandt wird würde ich denn doch gerne wissen. Vor allen Dingen, aus welchem Anlass.

@teafferman

Die Sozialversicherungsnummer BESTELLT man bei seiner Krankenkasse. Natürlich kann man auch die DRV direkt anschreiben.

Und die Steuer-ID wurde tatsächlich an ALLE Personen versandt. Bei Kindern selbstverständlich an die Eltern.

die sva-nummer bekommst du von deinem rentenversicherungsträger.

sie hat 2 ziffern, dein geburtsdatum, den anfangsbuchstaen deines familiennamens und drei weitere ziffern

deine steu-id bekommst du auf dem rathaus einwohnermeldeamt ausgedruckt..

arbeitserlaubnis bruchst d u bloß wenn du ausländer bist.

arbeitslos gemeldet bist du bloß wenn du schon dort warst..

Eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis brauchst du nur, wenn du kein Deutscher bist. Arbeitslos gemeldet bist du als Schüler nicht.