Steuer ID zu spät abgegeben?

5 Antworten

Dein Arbeitgeber muss die Abrechnung via Steuerklasse VI im Vormonat nicht im Nachhinein korrigieren, denn für die verspätete Bekanntgabe Deiner Steuer-ID bist alleine Du verantwortlich. Und er wird vermutlich auch keine Korrektur dieser Abrechnung vornehmen.

Du kannst Dir die überzahlte Lohnsteuer mit Deiner Steuererklärung zu Beginn des Folgejahres erstatten lassen.

Zukünftig wird dann Dein Gehalt mit LStKl. I abgerechnet werden.

Muss ich also bis 2019 warten und dann bekomm ich erst die Steuern zurück? Ich verdiene nur mindestlohn kann ich eine Steuererklärung machen? Das wird die Hölle.....

@Serena95

Dass Du - soweit Dein AG keine Korrekturabrechnung vornimmt ( was vermutlich auch nicht möglich ist ) hast Du Dir selbst zuzuschreiben. Die Differenz von knapp 240 Euro wirst Du vermutlich erst über die Steuererklärung zurückbekommen können. Aber halt erst 2019.

oder ist das Geld weg?

Das ist nicht weg. Sind Deine Unterlagen zur nächsten Berechnung vollständig, kann die Buchhaltung eine entsprechende Korrektur durchführen.

Kann sie nicht. Die Differenz vom Brutto ist als Sozialabgaben bereits an den Staat geflossen. Er bekommt es erst bei der Steuererklärung wieder.

@PatrickLassan

Ja natürlich keine Sozialabgaben.^^
Aber wie soll der Arbeitgeber denn dir die Steuern für letzten Monat überweisen wenn das Geld bereits dem Staat überwiesen wurde?

@InGame00

Ganz einfach: Er überweist im darauffolgenden Monat einfach entsprechend weniger an das Finanzamt, um den Ausgleich der zuvor zuviel überwiesenen Steuer herbeizuführen.

Der Arbeitgeber kann das bei der nächsten Abrechnung berichtigen, er muss es aber nicht. 'Weg' ist es dennoch nicht, du bekommst die zuviel gezahlte Steuer bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurück.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41c.html

Das Geld ist nicht weg. Du bekommst es wieder wenn du für dieses Jahr deine Steuerklärung machst.

Was zur Hölle ..

Wenn du keine Steuer ID angibst kann dein Gehalt überhaupt nicht berechnet werden. Für die Berechnung des Gehaltes ist diese ID zwingend erforderlich.

Sprich mit deinem Chef bzw. mit der Buchhaltung.
Das Geld ist aber nicht weg.

Die sollen einfach das Gehalt des letzten Monats neu berechnen und die Differenz das nächste mal mit überweisen. Sollte kein Problem sein.

(p.s. bin allerdings nicht vom Fach)

Mfg

Doch das Gehalt wird dann einfach mit Steuerklasse 1 berechnet. Und der Chef kann die different nicht nächsten Monat überweisen weil das Finanzamt die Differenz hat.

Wenn du keine Steuer ID angibst kann dein Gehalt überhaupt nicht berechnet werden.

Falsch. Einfach mal ins Gesetz sehen. Die Lohnsteuer wird dann nach Sreuerklasse 6 ermittelt. § 39c Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz:

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html

@PatrickLassan

Nach Recherche in den Weiten des Internets bin ich mittlerweile zur gleichen Erkenntnis gekommen.

Trotzdem danke für die Verbesserung