Ausbildungsgehalt 600 €. Wie Miete bezahlen?

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Solange man sich in der Erstausbildung befindet, hat man Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.

Für ein auswärts wohnendes volljähriges Kind sind das 860,-- Euro, davon gehen 204,-- Euro Kindergeld ab, die das Kind an sich abzweigen lassen kann. Bleiben 644,-- Euro, wovon wiederum die Nettoeinkünfte des Kindes, gemindert um eine Kostenpauschale von 100,-- Euro abgezogen werden. 600,-- brutto sind ca, 40,-- netto-100,-- Kostenpauschale bleiben 350,-- Euro.

644,-- - 350,-- = 294,-- Euro wären hier der Unterhaltsanspruch.

Können die Eltern den nicht leisten, bleibt ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Bei der jeweiligen Stadt kann Wohngeld beantragt werden. Sie haben so ihre Richtlinien. Größe und Art der Wohnung, Gehalt und sonstige Einkünfte, wer die Wohnung gemietet hat. Sowas halt.

Genau Kindergeld steht bei Schule zu.

Ralkana  01.02.2020, 13:01

Azubis die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB oder BAföG haben sind vom Wohngeld ausgeschlossen, somit ist dein Betrag nicht korrekt. Und Größe und Art der Wohnung sind auch völlig egal.

McBean  01.02.2020, 13:10
@Ralkana

Unsere Mieterin hat aber Wohngeld bekommen. Allerdings mußte ihr Freund der nebenan lebt wieder aus dem Vertrag austreten. Da sein Einkommen mitgerechnet wurde und er bekam schon Geld fürs Studium. Ich mußte als ich arbeitslos war, auch Wohngeld beantragen. Nach einigen Monaten bemerkten sie, daß unsere Wohnung, in der wir zu dritt lebten knappe 5 m² zu groß. Umzug wollen sie bezahlen. Dann bekam mein Gatte ein paar Euros auf der Arbeit mehr. So lagen wir dann mit Baby ca 10/20 Euro drüber. Und das in einer zu großen Wohnung. Ämter----- zum Glück bekam ich dann einen Job.

Ralkana  01.02.2020, 13:36
@McBean

Ich vermute dass du Wohngeld und Leistung nach SGB II durcheinander bringst.

McBean  01.02.2020, 13:45
@Ralkana

Die Beamten erklären es einem auch nicht richtig. Manchmal kommt es mir vor als würden sie auch nicht immer wissen was sie tun. Da habe ich schon Dinge bei meiner Arbeit erlebt. Da kräuseln sich die Nackenhaare.

kind bekommt dazu noch das kindergeld und kann eventuell bab beantragen.

Aufstockendes Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4"), Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Wohngeld und Unterhalt durch die Eltern fallen mir spontan an.

Welche Leistungsart dann greift, hängt immer von der individuellen Situation ab.

Das ist mit 350€ Netto nicht möglich und steuern bezahlst du/er auch nicht!

Selbst mit Kindergeld hat man nur ca 550€ davon kann man keine eigen Wohnung bezahlen und alle anderen kosten!

Eine Aufstockung für die miete ist zwar möglich aber nicht wen man unter 25 ist und die Eltern normal sich verhalten! Also Wen die Eltern den Auszug wollen Dan müssen sie noch etwas Unterhalt dazu bezahlen zb waren das mal 735- Ausbildungsvergütung =385€ Unterhalt + Kindergeld von ca 200€ mit allem zusamen geht das grade mal eine Wohnung und die ausbildung zu finanzieren!