Arbeitslosengeld und Kindergeld nach der ersten Ausbildung?
Guten Morgen meine Lieben, ich habe da ein kleines Problem, das mich schon des Längeren beschäftigt. Und zwarbin ich momentan im 3. Lehrjahr einer kaufmännischen Ausbildung. Irgendwann Ende Juni Anfang Juli habe ich meine mündliche Abschlussprüfung und dann bin ich arbeitslos. Ich habe schon eine feste Zusage für eine zweite Ausbildung im mittleren öffentlichen Dienst (Beamtenverhältnis), da die Arbeit meiner aktuellen Ausbildung mir leider gar nicht zusagt. Allerdings beginnt die neue Ausbildung erst am 1.9.13 und ich habe eine eigene Wohnung, die ich mir bis jetzt von meinem Ausbildungsgehalt 606,-€ (netto) und von 184,-€ Kindergeld finanziert habe. Meine Frage ist jetzt: Worauf habe ich in den zwei Monaten Arbeitslosigkeit Anspruch, wenn ich mich zwischen zwei Ausbildungen befinde? Dass ich 60% meines letzten monatlichen Netto-Ausbildungsgehalt (ergo knapp 364,-€) bekomme ist mir schon klar, aber was ist mit dem Kindergeld. Das wird ja eigentlich bis zu 4 Monate zwischen zwei Ausbildungen weitergezahlt, aber auch, wenn ich 22 Jahre alt bin und ALG l beziehe? Ich mache mir so ein bisschen Sorgen, wie ich die zwei Monate überstehen soll, weil ich nicht glaube, dass mich jemand für zwei Monate einstellt. :/ Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße Questions
4 Antworten
Kindergeld bekommst Du, da Du dann eine abgeschlossene Ausbildung hast, wenn Du durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest (schädliche Erwerbstätigkeit). Der Anspruch grundsätzlich besteht, weil Du eine Ausbildung sicher hast und auf den Beginn wartest (Kind ohne Ausbildungsplatz) und weil Du nicht mehr als 4 Monate Pause zwischen 2 Ausbildungsabschnitten hast. 2 Monate im Jahr darfst Du die 20 Stunden überschreiten, wenn Du im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeitest. Berechnungsbeispiele findest Du in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, als pdf im Internet.
) Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Hierbei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.
c) Übergangszeit
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden. Könnte sein, das dies auch bei dir zutrifft.
Wieviel Miete zahlst du?
Wohngeld ist immer vorrangig vor alg2, das Kindergeld wird auf alg2 angerechnet. Am besten schaust du im Internet mal mit Wohngeldrechner und Alg2 Rechner, womit du besser dran bist.
Und wegen dem Kindergeld, die Familienkasse anrufen, die sollten das ganz genau wissen.
Quelle: www. arbeitsagentur.de
Drei Monate vor Ende der Ausbildung meldest du dich arbeitssuchend.
Du kannst ALG1 und aufstockend ALG2 oder Wohngeld bekommen. Ob jetzt Kindergeld weitergezahlt wird?
Wann endet die Ausbildung, es heißt FRÜHSTENS 3 Monate vorher.
Drei Monate vor Ende der Ausbildung, das ist Pflicht.
Mir hat man in der Agentur gesagt, dass bei einer betrieblichen Ausbildung der erste Tag nach der mündlichen Prüfung (Ausbildungsende) reicht.
Hallo, was das Kindergeld aus offizieller Sicht betrifft, kannst du hier in dem Link genau nachlesen:
Gruß siola
Du wirst lachen. Ich war vor 2 Wochen bei der Arbeitsagentur um mich arbeitslos zu melden für voraussichtlich Juli und die Empfangsdame hat mich wieder nachhause geschickt, da es ja noch vieeel zu früh sei ;)