Ausbildungsfreibetrag auch wenn man am Studienort nicht gemeldet ist

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Er muss dort, am besten mit dem Erstwohnsitz, gemeldet sein,den Zweitwohnsitz kann er im Heimatort anmelden. Dann kannst du den erhöhten Freibetrag wegen auswärtiger Unterbringung geltend machen, sonst nicht. Bleibt alles so,wie du es geschildert hast, wird lediglich der "normale" Ausbildungsfreibetrag anerkannt.