Reitlehrer nebenberuflich im kleinen Rahmen Ausüben - Selbstständigkeit? Anmeldepflicht? Steuer?

2 Antworten

Als Reitlehrer übst du eine freiberufliche Lehrertätigkeit aus. Du musst kein Gewerbe anmelden. Natürlich musst du deine Einnahmen versteuern. Du wirst sicher einen anderen Beruf haben und in dem auch arbeiten? Dann zählen die Reitstunden als Nebenverdienst.

Fahrtkosten kannst du absetzen ebenso wie Lehrmaterial (Bücher, Videos). Kleidung leider nicht, da du ja auch privat reitest. Ein Anwalt braucht einen anständigen Anzug für seine Klienten. Den kann er auch nicht absetzen, da er ja etwas anziehen muss und den Anzug auch privat tragen.

Schuhe kannst du nur absetzen, wenn es Sicherheitsschuhe sind, die du NUR zum Unterricht brauchst.

Bei der Angabe von Nebenverdiensten gibt es Mindestgrenzen. Die wirst du nicht annähernd erreichen. Da wird das Finanzamt sagen, das ist "Hobby" und damit nicht zu versteuern. Dann kannst du allerdings auch nichts absetzen.

Fahrtkosten kannst du nur absetzen, wenn du Fahrtenbuch führst. Du musst belegen, welche Strecken du zum Zwecke des Unterrichts gefahren bist und welche privat waren.

Dass du deine Einnahmen versteuern willst, damit dich keiner anschwärzen kann, macht in jedem Fall Sinn. Es gibt immer Neider, die einem Böses wollen. Ich habe hier einen Reitstall mit fünf Boxen, davon habe ich 2 vermietet, die anderen nutze ich selbst. Auch hier hat mich vor ein paar Jahren jemand angezeigt. Die Steuerfahndung hat recherchiert. Es war sogar jemand vom Amt da. Es war nicht leicht zu beweisen, welche Kosten ich mit dem Stall habe (Heu und Stroh und Futter), da ich den Bauern immer in bar bezahle. Der Fall wurde schließlich eingestellt. Aber es hat eine Menge Unruhe verursacht und mir ein paar schlaflose Nächte bereitet. Zumal ich gerne gewusst hätte, WER mich angeschwärzt hat.

In deinem Fall würde ich mir in jedem Fall eine Beratung bei einem Steuerberater holen. Und zwar brauchst du einen, der sich mit Pferdesachen auskennt. Wenn du selber ein Pferd besitzt, könntest du das möglicherweise als Schulpferd absetzen.

Die Beratung kostet nicht die Welt und du bist auf der sicheren Seite.

Wichtig ist halt nur, dass das Finanzamt erkennt: In einigen Jahren wirst du mit diesem Nebenjob auch schwarze Zahlen schreiben. Wenn du nur Kosten verursachst, aber nichts verdienst, werden sie dich entsprechend ablehnen.

HInsichtlich der Freiberuflichkeit ist diese Antwort leider falsch ! Reitlehrer sind genauso wie Tanz- und Skilehrer Gewerbetreibende und müssen sich beim Gewerbeamt anmelden. Dass das Steuerrecht das anders sieht, ist unerheblich, weil für diese Beurteilung das Gewerberecht maßgeblich ist.

@Geochelone

In Schleswig-Holstein ist das nicht so. Oder mein Steuerberater hat keine Ahnung...

Nein, es ist wenig und die Kosten können abgezogen werden.